Adler Real Estate in der Krise – 5 Mrd. Anleihegelder im Feuer
München, 3.5.2022: Analyse: Adler in der Krise – über 5 Mrd. Anleihegläubigergelder im Feuer
Die Adler Real Estate AG („Adler“), ein führender (52.000 Wohnungen) und börsennotierter Immobilienkonzern (ISIN: DE0005008007; WKN: 500800) mit Sitz in Berlin durchlebt eine handfeste Krise. Der Konzern hat im am 30. April 2022 veröffentlichten Konzerngeschäftsbericht einen Verlust in Milliardenhöhe ausgewiesen. Der Aktienkurs brach auf zwischenzeitlich nur noch EUR 3,88 (Stand 2. Mai 2022) ein. Die Anleihen erleben ebenfalls Kursrutsche, teilweise auf nur noch ca. 42% der Nominale (Stand. 2. Mai 2022).
Was ist passiert?
Bereits im Herbst 2021 waren Vorwürfe über einen zu hohen Verschuldungsgrad bei Adler laut geworden. Im Oktober 2021 hat dann die Investmentfirma Viceroy von Fraser Perring, bekannt als „Wirecard-Jäger“, Vorwürfe über undurchsichtige Bilanzierungspraktiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von Immobilien und Transaktionen mit verbundenen Parteien gegen Adler erhoben.Adler reagierte darauf, indem sie diverse Immobilien an institutionelle Investoren veräußerte und KPMG mit einer Prüfung der eigenen Bilanz zur Entkräftigung der Vorwürfe der Bilanzunregelmäßigkeiten beauftragte.
Der KPMG Bericht konnte Adler aber nicht entlasten, insbesondere, da den Forensik-Experten von KPMG zu fast einer Millionen E-Mails kein Zugang gewährt wurde.
Am 29. April 2022 nun der Paukenschlag: KPMG versagte die Bestätigung des Jahresabschlusses und erteilte einen sog. Versagungsvermerk.
Auf dieser Basis veröffentlichte Adler den Geschäftsbericht 2021 am 30. April 2022 mit dem Versagungsvermerk und wies einen Milliardenverlust aus.
Was bedeutet das?
Es ist höchst ungewöhnlich, dass ein Abschlussprüfer die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt. Erinnert sei an Wirecard, als die Versagung sofort in die Insolvenz geführt hat. Noch ungewöhnlicher ist, dass der Aufsichtsrat trotz Versagung den Jahresabschluss feststellt.Ein Grund für diesen beachtlichen Schritt des Aufsichtsrats: Die Anleihebedingungen. Diese schreiben nämlich eine Veröffentlichung des „geprüften“ Konzernabschlusses innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres vor. Ob die Veröffentlichung mit Versagungsvermerk dem gerecht wird oder ob es sich nicht doch um einen Verstoß („sog. Event of Default“) gegen die Verpflichtungen (sog. „Covenants“) aus den Anleihebedingungen handelt, prüfen wir derzeit. Ebenfalls prüfen wir in Abstimmung mit Finanzexperten, ob die in den Anleihebedingungen als Covenant vereinbarte Loan-to-Value (LTV) Kennzahl eingehalten wurde.
Was können Gläubiger nun tun?
Die wesentlichste Gläubigergruppe, die Anleihegläubiger müssen sich jetzt organisieren. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass die auf Projektgesellschaftsebene besicherten Banken über noch härtere Covenants verfügen, die Adler durch diese Veröffentlichung möglicherweise bereits verletzt hat.Falls sich Adler nicht bereits in Gesprächen befindet, wird jedenfalls in Kürze mit den Bankgläubigern über Zugeständnisse wie Waiver oder ähnliches verhandelt werden. Dies erfolgt regelmäßig zu dem Zweck, einen Ausfall unter den Kreditverträgen und in der Folge einen nach den Anleihebedingungen möglichen sog. Cross-Default zu vermeiden. Es ist für die Anleihegläubiger nach unserer Erfahrung essenziell, sich zu organisieren und bei den Verhandlungen vertreten zu lassen, um an diesem Restrukturierungsprozess von Anfang an und auf Augenhöhe teilzunehmen. Sonst ist zu befürchten, dass die Banken ihre bereits vorteilhaftere Position weiter zu Lasten der Anleihe ausbauen. Auch die eigene Position, also insbesondere, ob bereits Kündigungsgründe vorliegen, sollen Anleihegläubiger zeitnah prüfen.
DMR Legal steht im engen Austausch mit institutionellen Investoren, Anlegerschutzvereinigungen wie der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und Corporate Finance Beratern, um die Situation zu analysieren und um die Rechte und Interessen der Anleihe in dieser Krise zu wahren. Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenfrei registrieren und erhalten eine kostenfreie Erstberatung unter:
Ihr Ansprechpartner:
Kontakt:
- DMR Legal
- Rechtsanwalt: Dr.Tobias Moser
- Maximilianstr. 45
- 80538 München
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Betroffene Anleihen:
- ADLER Group S.A. EO-Notes 2017(17/24) Euro-Anleihe (WKN: A19L3U ISIN: XS1652965085)
- ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018(23) Euro-Anleihe (WKN: A2RUD7 ISIN: DE000A2RUD79)
- ADLER Group S.A. EO-Notes 2020(20/25) Euro-Anleihe (WKN: A280V1 ISIN: XS2010029663)
- ADLER Group S.A. EO-Notes 2020(20/26) Euro-Anleihe (WKN: A28357 ISIN: XS2248826294)
- ADLER Group S.A. EO-Notes 2021(21/29) Euro-Anleihe (WKN: A287MT ISIN: XS2283225477)
- ADLER Group S.A. EO-Notes 2021(21/26) Euro-Anleihe (WKN: A287MU ISIN: XS2283224231)
- ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021(21/27) Euro-Anleihe (WKN: A3KP7A ISIN: XS2336188029)
- ADLER Real Estate AG Anleihe v.2017(2017/2024) Euro-Anleihe (WKN: A2G8S3 ISIN: XS1731858715)
- ADLER Real Estate AG Anleihe v.2018(2018/2023) Euro-Anleihe (WKN: A2G8WY ISIN: XS1713464441)
- ADLER Real Estate AG Anleihe v.2018(2018/2026) Euro-Anleihe (WKN: A2G8WZ ISIN: XS1713464524)