Rechtsgebiete
BANK- UND FINANZRECHT
Bei Finanzierungsfragen kommt es neben der rechtlichen Expertise auf die Kenntnis des Marktes und dessen Standards an. Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Verhandlung von Kreditverträgen aller Art und der dazugehörigen Sicherungsinstrumente. Wir beraten neben der Akquisitionsfinanzierung auch zu Fragen der Immobilienfinanzierung, Betriebsmittelkrediten, Asset Finance, Venture Debt, und sonstigen Arten der Finanzierung, natürlich auch Refinanzierungen und der Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten. Weitere besondere Erfahrung und Expertise zeichnen uns in den Fällen der Prozessfinanzierung und im Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere zu Anleihen und Schuldscheinen aus.
Umfangreiche Regulierung sowie digitale Geschäftsmodelle und innovative Technologien gewinnen in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. Wir verfügen über praxiserprobtes Fachwissen im Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie der Finanzmarktregulierung und kennen die Erfordernisse von digitalen Geschäftsmodellen (einschließlich Cybersicherheit und Datenschutz) aus erster Hand und beraten in allen erlaubnis- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Auslagerungen, Vorbeugung von Geldwäsche und sonstige Compliance-Anforderungen.
Ein wesentlicher Teil unserer Mandanten, die uns seit Jahren vertrauen, kommt aus der Finanzbranche, neben Banken, Wertpapierinstituten und anderen Finanzdienstleistern vor allem aus den Bereichen Private Equity und Private Debts sowie FinTech-Unternehmen.
Umfangreiche Regulierung sowie digitale Geschäftsmodelle und innovative Technologien gewinnen in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. Wir verfügen über praxiserprobtes Fachwissen im Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie der Finanzmarktregulierung und kennen die Erfordernisse von digitalen Geschäftsmodellen (einschließlich Cybersicherheit und Datenschutz) aus erster Hand und beraten in allen erlaubnis- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Auslagerungen, Vorbeugung von Geldwäsche und sonstige Compliance-Anforderungen.
Ein wesentlicher Teil unserer Mandanten, die uns seit Jahren vertrauen, kommt aus der Finanzbranche, neben Banken, Wertpapierinstituten und anderen Finanzdienstleistern vor allem aus den Bereichen Private Equity und Private Debts sowie FinTech-Unternehmen.
RESTRUKTURIERUNG
In der Krise sind erfahrene Anwälte gefragt, die innovative und individuelle Konzepte erarbeiten, um ein Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zu führen. Wir begleiten seit vielen Jahren Unternehmer in der Krise oder bei der Wahrnehmung ihrer Interessen in der Krise eines Vertragspartners oder ihrer Kunden. Wir übernehmen hierbei auch persönliche Verantwortung in Organrollen. Neben der klassischen insolvenzrechtlichen Beratung, beraten wir insbesondere auch Kreditgeber und Kreditnehmer zu finanziellen Restrukturierungen, sowie Unternehmen bei Kapitalmarktinstrumenten, Sanierungskonzepten und Unternehmensverkäufen in der Krise. Unsere Partner kennen alle Verfahrensarten (außerinsolvenzlich, Insolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, StaRUG) und die relevanten Markteilnehmer einer Restrukturierung. Ergänzend bieten wir unseren Mandanten für Sondersituationen Treuhandlösungen an.
Finanzielle Restrukturierung
Insolvenzrecht
Special Situations
Treuhandlösungen
KONFLIKTLÖSUNG
Neben der Beratung zu den Kerngebieten des Unternehmensrechts scheuen wir uns auch nicht davor, die Interessen unserer Mandanten vor Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten zu vertreten. Unsere umfassenden Prozesserfahrungen vor deutschen Gerichten aber auch in diversen Schiedsverfahren (DIS, ICC, Swiss Rules, CEPANI, ad hoc) als Parteivertreter, Schiedsrichter und vorsitzende Schiedsrichter befähigen uns, bereits im Vorfeld die richtige Strategie zu entwickeln und ein wirtschaftlich gutes Ergebnis auch unter Schonung der unternehmerischen Ressourcen unserer Mandanten zu erreichen. Besondere Erfahrung haben wir in der grenzüberschreitenden Prozessführung und Kooperation mit lokalen Kanzleien (etwa in USA, Türkei, Russland, Ukraine) sowie der Einbindung von Prozessfinanzierungen zur finanziellen Risikoverteilung.
GESELLSCHAFTSRECHT
Die Beratung von Unternehmen aller Größe und Ausrichtung, vom neu gegründeten Startup über den mittelständischen, häufig inhabergeführten “Hidden Champion”, bis hin zum börsennotierten Konzern, prägt unsere tägliche Arbeit. Hierbei beraten wir zum einen zum Transaktionsgeschäft im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A), Private Equity (PE) und Venture Capital (VC). Wir verfügen über einschlägige Erfahrung in den verschiedenen Transaktionsphasen und verstehen die Verhandlungsdynamik von komplexen Transaktionen. Zum anderen beraten wir auch zum sog. “Corporate Housekeeping”, zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen sowie sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die unternehmerischen Erfahrungen unserer Partner stellen zudem sicher, dass in der gesellschaftsrechtlichen Beratung die unternehmerischen Ziele stets gewahrt bleiben.