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Rechtsrisiken bei Schlussabrechnungen von Überbrückungshilfen

Wie sollen Unternehmen mit dem Einwand des Unternehmensverbunds und anderen Rechtsrisiken bei Schlussabrechnungen bei Überbrückungshilfen umgehen? Unser Partner Maximilian hat im nwb Experten Blog einen neuen Beitrag mit wertvollen Praxistipps veröffentlicht. 

 

Um was geht es?

Prüfende Dritte sollten in einschlägigen Konstellationen bei Schlussabrechnungen zu gewährten Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfen rechtliche Risiken, insbesondere die Gefahr des Unternehmensverbundes, berücksichtigen. Es drohen detaillierte juristische Prüfungen und damit Rückzahlungen gewährter Leistungen. Unsere Handlungsempfehlung: Bei Einreichung der Schlussabrechnung sollte eine juristische Stellungnahme miteingereicht werden, welche sich z.B. detailliert mit der Frage des Vorliegens eines Unternehmensverbundes befasst.

„Die Schlussabrechnung der ersten Programme (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) läuft seit dem 5. Mai 2022 und muss – Stand Mai 2022 – bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Betroffene Unternehmen sollten nicht abwarten, bis die Bewilligungsstelle von sich aus auf bis jetzt unbemerkte Sachverhalte aufmerksam wird, sondern sich proaktiv um eine juristische Absicherung kümmern. Denn eins ist klar: Die Bewilligungsstellen werden versuchen, „unberechtigte“ Auszahlungen zu korrigieren. Die Betrachtung des Einzelfalls darf diesem im Grunde berechtigten Ziel jedoch nicht zum Opfer fallen.“ (Dr. Maximilian Degenhart)

Schlussabrechnungen

Leistungsempfänger von Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen haben ihre ursprünglichen Anträge häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten gestellt. Juristische Fragen, wie das Vorliegen eines Unternehmensverbundes, wurden sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch auf Seiten der Bewilligungsstelle nicht immer in voller Tiefe berücksichtigt. Dies ändert sich nun. Daher müssen Leistungsempfänger detaillierte Schlussabrechnungen vorlegen. Neben realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen können hier juristische Stellungnahmen miteingereicht werden.

 

Was Steuerberater und betroffene Unternehmen jetzt tun sollten, lesen Sie im Beitrag, den Sie hier finden:

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
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