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DMRCorona-Überbrückungshilfe: Rückforderungswelle 2025 – Anwälte der Kanzlei DMR wehren sich bundesweit gegen fehlerhafte Bescheide
Geschäftsmann verhindert, dass Dominosteine zerbröckeln, mit der Handfläche auf einem alten Holztisch, Retro-Effekt verblasst

Corona-Überbrückungshilfe: Rückforderungswelle 2025 – Anwälte der Kanzlei DMR wehren sich bundesweit gegen fehlerhafte Bescheide

Immer mehr Unternehmen erhalten im Jahr 2025 neue Rückforderungsbescheide zu Corona-Überbrückungshilfen oder Soforthilfen. Die Bewilligungsstellen fordern hohe Beträge zurück – trotz korrekter Antragsstellung. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Hunderte betroffene Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren. Unsere Erfahrung zeigt: Viele dieser Rückforderungsbescheide sind rechtlich nicht haltbar. Die Verwaltungsgerichte bestätigen das zunehmend.
Neue Bescheide zu alter Corona-Hilfe – Fehlerquelle liegt bei der Behörde
Aktuell verschicken viele Bewilligungsstellen Bescheide, in denen zahlreiche ursprünglich bewilligte oder längst abgerechnete Corona-Hilfen zurückverlangt werden. Die Hauptgründe:
  • Unterstellung eines verbundenen Unternehmens, obwohl kein echter wirtschaftlicher Zusammenhang bestand.
  • Verneinung eines coronabedingten Umsatzeinbruchs ohne fachliche Würdigung.
  • Ablehnung bestimmter Fixkosten wegen nachträglicher FAQ-Änderungen.
  • Rückforderung wegen angeblich „fehlender Plausibilität“, ohne konkrete Begründung.
Unsere Rechtsanwälte sind mit diesen Musterbegründungen bestens vertraut – und wissen, wie sie juristisch zu entkräften sind.
Rückendeckung durch Rechtsprechung: Rückforderung unzulässig bei nachträglicher FAQ-Änderung
In laufenden Verfahren beobachten wir: Verwaltungsgerichte stellen sich zunehmend auf die Seite der Antragsteller. So urteilte u.a. das Verwaltungsgericht Berlin: Förderbescheide dürfen nur auf Basis der zur Antragstellung öffentlich verfügbaren Informationen bewertet werden. Spätere Änderungen – etwa bei den FAQ der Corona-Überbrückungshilfen – dürfen nicht rückwirkend zum Nachteil der Begünstigten ausgelegt werden.

Unsere Anwälte setzen genau diese Argumentation gezielt ein, um unrechtmäßige Rückforderungen abzuwenden. Vertrauen auf offizielle Informationen ist geschützt – und bildet die Grundlage für viele unserer erfolgreichen Widersprüche und Klagen.
Interne Behördenpapiere: Rückforderung auf Basis geheimer Kriterien ohne Zugang für Antragsteller?

Ein erheblicher Teil der Rückforderungsbescheide stützt sich auf sogenannte „Schatten-FAQ“. Diese internen Richtlinien wurden nie veröffentlicht – Antragsteller konnten ihre Anträge und Schlussabrechnungen also nicht danach ausrichten. Dennoch werten die Behörden ihre Anträge rückwirkend daran.


Die Kanzlei DMR Legal kennt diese Verwaltungspraxis und klagt regelmäßig auf entsprechende Einsichtnahme. Diese internen Papiere setzen wir gezielt ein, um Rückzahlungsforderungen zu entkräften – und auf den ursprünglichen Stand der Kommunikation zurückzuführen.

Widerspruch oder Klage – schneller anwaltlicher Beistand entscheidet
Jeder Rückforderungsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Unsere Anwälte prüfen unmittelbar, ob Klage oder Widerspruch erforderlich ist – abhängig vom Bundesland:
  • Klage notwendig: z. B. in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen.
  • Widerspruch möglich: in anderen Ländern.
  • Frist: ein Monat ab Bekanntgabe, auch wenn der Rückforderungsbescheid „nur“ an den Steuerberater ging.
DMR klärt für Sie unmittelbar nach Ihrer Kontaktaufnahme, welches Verfahren für Ihren Fall gilt – und übernimmt die vollständige Abwicklung.
DMR Kanzlei: Ihre anwaltliche Vertretung bei Corona-Rückforderungen
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf rechtliche Auseinandersetzungen zu Corona-Hilfen – insbesondere bei:
  • Corona-Überbrückungshilfe.
  • Rückforderung wegen angeblich unplausibler Angaben.
  • Rückzahlung bei nachträglich geänderten Vorgaben.
  • Fehlerhafte Rückforderungsbescheide.
Wir vertreten bundesweit Mandanten in jeder Verfahrenslage – vom Widerspruch bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Unsere Leistungen:
  • Unmittelbare Ersteinschätzung durch erfahrene Anwälte (kostenfrei).
  • Strategische Akteneinsicht und Bewertung.
  • Bundesweite Verfahrensführung vom Widerspruch bis vor dem Verwaltungsgericht.
  • Fundierte Begründung mit Spezialisierung im Verwaltungs- und EU-Beihilferecht.
  • Digitale und effiziente Fallbearbeitung.

Häufige Fehler – und wie unsere Rechtsanwälte Sie davor schützen

Wir erleben es leider sehr oft: Unternehmen und Berater wollen „erstmal abwarten“ oder legen den falschen Rechtsbehelf ein. Viele Mandanten versäumen dadurch die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels. Die Folge: Der Bescheid wird bestandskräftig.
Weitere typische Fehler:
  • Widerspruch in Bundesländern, in denen Klage erforderlich wäre.
  • Fristversäumnisse durch Unklarheiten in der Zustellung.
  • Begründung der Rechtsmittel ohne vorherige Akteneinsicht.
  • Unsichere Formulierungen, die als „Zustimmung zur Rückzahlung“ gewertet werden können.
  • Rückzahlung ohne Prüfung – mit fatalen Folgen.
Unsere Kanzlei sorgt für rechtssichere, fristgerechte und strategische Vertretung.
Gute Chancen bei:
  • Rückforderungen auf Grundlage später geänderter FAQ.
  • Ablehnungen ohne konkrete Begründung.
  • Unterstellungen von Konzernverflechtungen, die real nicht bestehen.
  • Änderung der Verwaltungspraxis ohne Vertrauensschutz.
  • formellen Fehlern in der Bescheidbegründung oder Anhörung.
Unsere Erfahrung: Viele dieser Fälle lassen sich im Widerspruch aufheben – oder zumindest vor Gericht erheblich entschärfen. Ein Grund für diese hohe Erfolgsquote ist, dass viele Rückforderungsbescheide maschinell erstellt werden und damit oft fehlerhaft sind und gefüllt sind mit reinen Floskeln, die den individuellen Fall nicht berücksichtigen.
Rückzahlung nicht voreilig leisten!
Ein Rückforderungsbescheid verpflichtet nicht automatisch zur Zahlung. Wird fristgerecht durch unsere Anwälte Klage oder Widerspruch eingelegt, entfaltet dies in der Regel aufschiebende Wirkung:
  • Keine Zahlung während des Verfahrens.
  • Keine Vollstreckung.
  • Erhalt der Liquidität.
Nur in Ausnahmen ordnen Behörden die sofortige Vollziehung an – auch hier bietet die Kanzlei DMR Legal gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Fazit: Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe erhalten? Jetzt mit Anwalt handeln!
Die neue Rückforderungswelle betrifft tausende Unternehmen – doch sie ist rechtlich angreifbar. Die Rechtsprechung ist klar: Antragsteller durften sich auf die offiziellen Informationen verlassen. Rückforderungen auf Basis späterer Umdeutungen sind nicht zulässig.
Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Rechtsanwälte. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an:
Senden Sie uns:
  • Den vollständigen Rückforderungsbescheid.
  • Den Schriftverkehr mit der Bewilligungsstelle.
  • Ihre kurze Fallbeschreibung.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Ersteinschätzung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
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