Corona-Überbrückungshilfe: Rückforderungswelle 2025 – Anwälte der Kanzlei DMR wehren sich bundesweit gegen fehlerhafte Bescheide
DMR jetzt auch in Nordrhein-Westfalen:
Wir sind ab sofort mit einem Standort in Düsseldorf vertreten. Sie finden uns auf der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
- Unterstellung eines verbundenen Unternehmens, obwohl kein echter wirtschaftlicher Zusammenhang bestand.
- Verneinung eines coronabedingten Umsatzeinbruchs ohne fachliche Würdigung.
- Ablehnung bestimmter Fixkosten wegen nachträglicher FAQ-Änderungen.
- Rückforderung wegen angeblich „fehlender Plausibilität“, ohne konkrete Begründung.
Unsere Anwälte setzen genau diese Argumentation gezielt ein, um unrechtmäßige Rückforderungen abzuwenden. Vertrauen auf offizielle Informationen ist geschützt – und bildet die Grundlage für viele unserer erfolgreichen Widersprüche und Klagen.
Ein erheblicher Teil der Rückforderungsbescheide stützt sich auf sogenannte „Schatten-FAQ“. Diese internen Richtlinien wurden nie veröffentlicht – Antragsteller konnten ihre Anträge und Schlussabrechnungen also nicht danach ausrichten. Dennoch werten die Behörden ihre Anträge rückwirkend daran.
Die Kanzlei DMR Legal kennt diese Verwaltungspraxis und klagt regelmäßig auf entsprechende Einsichtnahme. Diese internen Papiere setzen wir gezielt ein, um Rückzahlungsforderungen zu entkräften – und auf den ursprünglichen Stand der Kommunikation zurückzuführen.
- Klage notwendig: z. B. in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen.
- Widerspruch möglich: in anderen Ländern.
- Frist: ein Monat ab Bekanntgabe, auch wenn der Rückforderungsbescheid „nur“ an den Steuerberater ging.
- Corona-Überbrückungshilfe.
- Rückforderung wegen angeblich unplausibler Angaben.
- Rückzahlung bei nachträglich geänderten Vorgaben.
- Fehlerhafte Rückforderungsbescheide.
- Unmittelbare Ersteinschätzung durch erfahrene Anwälte (kostenfrei).
- Strategische Akteneinsicht und Bewertung.
- Bundesweite Verfahrensführung vom Widerspruch bis vor dem Verwaltungsgericht.
- Fundierte Begründung mit Spezialisierung im Verwaltungs- und EU-Beihilferecht.
- Digitale und effiziente Fallbearbeitung.
Häufige Fehler – und wie unsere Rechtsanwälte Sie davor schützen
- Widerspruch in Bundesländern, in denen Klage erforderlich wäre.
- Fristversäumnisse durch Unklarheiten in der Zustellung.
- Begründung der Rechtsmittel ohne vorherige Akteneinsicht.
- Unsichere Formulierungen, die als „Zustimmung zur Rückzahlung“ gewertet werden können.
- Rückzahlung ohne Prüfung – mit fatalen Folgen.
- Rückforderungen auf Grundlage später geänderter FAQ.
- Ablehnungen ohne konkrete Begründung.
- Unterstellungen von Konzernverflechtungen, die real nicht bestehen.
- Änderung der Verwaltungspraxis ohne Vertrauensschutz.
- formellen Fehlern in der Bescheidbegründung oder Anhörung.
- Keine Zahlung während des Verfahrens.
- Keine Vollstreckung.
- Erhalt der Liquidität.
- Den vollständigen Rückforderungsbescheid.
- Den Schriftverkehr mit der Bewilligungsstelle.
- Ihre kurze Fallbeschreibung.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Ersteinschätzung.
- FAQ zur Verjährung beim Rückforderungsbescheid (Öffnet in neuem Tab.)
- Verbundene Unternehmen bei Corona-Überbrückungshilfen – Abgrenzung, Auslegung und Fehlerquellen (Öffnet in neuem Tab.)
- DMR Themenseite: Rückforderung Überbrückungshilfe (Öffnet in neuem Tab.)
- Anwalt Corona, Hilfe, Rückforderung, Rückzahlung, Soforthilfe, Widerspruch, Klage ( (Öffnet in neuem Tab.)
- Corona-Überbrückungshilfen: Wann ist ein Umsatzrückgang coronabedingt Anwalt (Öffnet in neuem Tab.)
- Rückzahlungsbescheid zur Corona-Hilfe – muss ich jetzt zahlen? (Öffnet in neuem Tab.)
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
- Maximilianstr. 24
- 80539 München
- www.dmr.legal
- info@dmr.legal
Wir sind eine Wirtschaftsboutique mit dem Fokus auf Restrukturierungen, Finanzrecht, Gesellschaftsrecht und Konfliktlösung.
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Wir sind ab sofort mit einem Standort in Düsseldorf vertreten. Sie finden uns auf der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
