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CoronaSubventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken, Verjährung und Verteidigungsmöglichkeiten

Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen

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Strafrechtliche Risiken, Verjährung und Verteidigungsmöglichkeiten
Die staatlichen Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen stellten während der Pandemie eine essenzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige dar. Doch Jahre nach der Auszahlung geraten zahlreiche Fälle in das Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der Vorwurf lautet häufig: Subventionsbetrug nach § 264 StGB. In vielen Bundesländern laufen Ermittlungen, bei denen nicht nur Antragsteller, sondern auch deren Steuerberater oder Rechtsanwälte ins Visier der Behörden geraten. Die strafrechtlichen und finanziellen Risiken sind erheblich.
1. Strafrechtliche Verfolgung wegen Subventionsbetrugs
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) wird erfüllt, wenn im Rahmen der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht wurden. Auch die zweckwidrige Verwendung von Subventionsmitteln kann strafbar sein. Besonders relevant: Bereits der Versuch einer Täuschung – also das Einreichen fehlerhafter Anträge – genügt für eine Strafbarkeit. Vorsätzliches Handeln wird vorausgesetzt, doch auch Leichtfertigkeit reicht in bestimmten Fällen aus. Fehlerhafte Zahlenangaben oder die Übernahme ungeprüfter Angaben durch Dritte können bereits ein Strafverfahren begründen.
2. Strafmaß und mögliche Konsequenzen
Ein vorsätzlicher Subventionsbetrug wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen, etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder einem finanziellen Schaden von über 50.000 Euro, drohen sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu kommen außerstrafrechtliche Folgen wie die Einziehung der Fördersumme nach § 73 StGB, die persönliche Haftung des Antragstellers oder Geschäftsführers sowie unter Umständen eine Gewerbeuntersagung oder die Eintragung ins Wettbewerbsregister.
3. Verjährung: Wie lange besteht ein Risiko?
Das strafrechtliche Risiko ist auch Jahre nach der Auszahlung real. In den meisten Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, bei schweren Fällen sogar zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Auszahlung der Hilfen, sodass noch bis 2025 und darüber hinaus Verfahren für Corona-Hilfen aus 2020 eingeleitet werden können
4. Rückforderung von Corona-Hilfen als Auslöser strafrechtlicher Ermittlungen
In vielen Fällen beginnt das Verfahren mit einem Rückforderungsbescheid, etwa wegen Abweichungen zwischen den ursprünglichen Umsatzprognosen und den tatsächlichen Einnahmen laut Schlussabrechnung. Die Rückforderung selbst ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang, kann aber ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Wer einen solchen Bescheid nicht einfach hinnimmt, sondern Widerspruch einlegt oder Klage erhebt, stärkt häufig auch seine Position im Strafverfahren. Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können dabei positiv auf das Strafverfahren wirken – und umgekehrt.
5. Beraterhaftung: Auch Steuerberater und Anwälte im Fokus
Nicht nur die Antragsteller selbst sind von Ermittlungen betroffen. Auch Steuerberater und Rechtsanwälte geraten zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, wenn sie fehlerhafte Angaben übernahmen oder bei der Antragstellung mitwirkten. In solchen Fällen droht eine Strafbarkeit wegen Beihilfe oder sogar Mittäterschaft. Zusätzlich kann eine zivilrechtliche Haftung gegenüber Mandanten entstehen.
6. Kurzarbeitergeld als weitere Subvention mit Risiko
Neben den Corona-Soforthilfen betrifft die aktuelle Aufarbeitung auch das Kurzarbeitergeld, das während der Pandemie millionenfach beantragt wurde. Auch dieses wird als Subvention im strafrechtlichen Sinne gewertet. Kommt es hier zur Rückforderung, leiten die Behörden häufig ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs ein. Die besondere Herausforderung besteht darin, die sozialrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren aufeinander abzustimmen.
7. Verteidigungsstrategie: Strafrecht und Verwaltungsrecht verzahnen
Eine wirksame Verteidigung gegen den Vorwurf des Subventionsbetrugs muss sowohl verwaltungsrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigen. Im Verwaltungsrecht sollten Rückforderungsbescheide sorgfältig geprüft und gegebenenfalls durch Widerspruch oder Klage angefochten werden. Parallel dazu ist im Strafverfahren eine strategische Verteidigung entscheidend. Dazu gehören zunächst das Schweigen gegenüber den Ermittlungsbehörden, die Einsicht in die Ermittlungsakte sowie die Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Nur eine verzahnte Herangehensweise an beide Verfahren schützt effektiv vor strafrechtlichen und finanziellen Folgen.
8. Fazit: Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen bleibt hochrelevant
Auch Jahre nach Beginn der Pandemie ist das Thema Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen weiterhin von hoher Relevanz. Die Zahl der Ermittlungsverfahren steigt, und viele Betroffene sehen sich mit Rückforderungen, strafrechtlichen Vorwürfen und persönlichen Haftungsrisiken konfrontiert. Unternehmen, Selbstständige und Berater sollten frühzeitig aktiv werden: Rückforderungsbescheide nicht ignorieren, juristischen Rat einholen und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln. So lassen sich nicht nur finanzielle Risiken minimieren, sondern oft auch strafrechtliche Konsequenzen abwenden – im besten Fall bereits durch eine Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsstadium.

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