Verbundene Unternehmen bei Corona-Überbrückungshilfen – Abgrenzung, Auslegung und Fehlerquellen
In unserer Praxis bei der Beratung von betroffenen Unternehmen zu Schlussabrechnungen zu den Corona-Überbrückungshilfen haben wir es häufig mit dem Problem „Verbundene Unternehmen“ zu tun. Bewilligungsstellen nutzen dieses Argument oft, um Rückforderungen zu begründen. Hier sehen wir seitens der Bewilligungsstellen eine Fehlerquelle, da die Rückfragen und Bescheide meist pauschal sind und die individuellen Hintergründe der betroffenen Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigen. Ihr Anwalt Dr. Degenhart.
Es kommt oft zu Rückfragen der Bewilligungsbehörde und immer wieder zu Ablehnungen von Anträgen, sobald (potentiell) mehrere Unternehmen gleichzeitig betroffen sind. Besonders problematisch wird es regelmäßig, wenn diese Unternehmen die Fördermittel nicht gemeinsam als „verbundene Unternehmen“ beantragt haben. In diesen Fällen unterstellen Bewilligungsstellen mitunter einen förderrechtlich relevanten Unternehmensverbund – häufig pauschal, ohne erkennbare Einzelfallprüfung.
Was sind „verbundene Unternehmen“? Ihr Anwalt klärt auf.
- Mehrheit der Stimmrechte: Ein Unternehmen hält unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens.
- Bestellungsrecht: Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen.
- Beherrschender Einfluss: Ein Unternehmen kann auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben.
- Stimmbindung: Mehrere natürliche oder juristische Personen üben gemeinsam die Kontrolle über ein Unternehmen au
Abgrenzungskriterien in der Praxis – Ihr Anwalt
- Tätigkeit auf demselben oder benachbarten Markt: Nach der Verwaltungspraxis besteht eine Marktüberschneidung grundsätzlich, wenn sich die ersten drei Ziffern der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) gleichen oder benachbart sind.
- Beherrschende Einflussnahme: Diese kann sich etwa durch Stimmbindungsverträge, dominierende Kapitalmehrheiten oder gemeinsame Geschäftspolitik ausdrücken.
- Organisatorische Verflechtung: Gemeinsame Betriebsstätten, Personal oder Ressourcen können – je nach Gewichtung – einen Verbund begründe
Vermietete Immobilien – Ihr Anwalt
- Eine wirksame Anhörung setzt voraus, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen benannt werden und der Betroffene Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen.
- Ein Rückgriff auf nicht spezifizierte Fundstellen in den FAQ oder unklare Verweise auf angeblich „verbundene Unternehmen“ genügt den Anforderungen an ein rechtmäßiges Verwaltungsverfahren nicht.
Zusammenfassung – Ihr Anwalt
- Die Wirtschaftszweige anhand der WZ-Klassifikation objektiv dokumentieren,
- Nachweisen, dass keine beherrschenden Einflussverhältnisse bestehen,
- Eine organisatorische und wirtschaftliche Trennung darlegen (z. B. getrennte Buchhaltung, keine gemeinsamen Ressourcen),
- Im Verfahren auf die fehlende rechtliche Begründung der behördlichen Einschätzung hinweisen.
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