Der Fall Green City AG - Es drohen weitere verluste
Durch die Insolvenz der Green City drohen Anlegern weitere Verluste. Wie können sich Anleger schützen? Auf diee Frage gibt es nur eine Antwort:
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Wir sind Experten auf diesem Gebiet, schützen Sie vor weiteren Verlusten und setzen Ihre Rechte auf Schadensersatz durch!
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Wer ist betroffen?
- Unternehmensanleihe: Green City AG, ISIN: DE000A3H3KN0
- Unternehmensanleihe: Green City AG, ISIN: DE000A3E5YL3
- Unternehmensanleihe: Green City Energy AG, ISIN: DE000A14KJ19
- Unternehmensanleihe: Green City Smart Mobility I GmbH, ISIN: DE000A2PJ237
- Unternehmensanleihe: Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A3H2VY6
- Unternehmensanleihe: Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A3E5WK9
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A161MQ1
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A161MR9
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A14KH45
- Namensschuldverschreibungen: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Tranche A
- Namensschuldverschreibungen: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Tranche B
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A2AALN4
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A2AALP9
- Unternehmensanleihe: Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A2G8V82
- Unternehmensanleihe: Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, ISIN: DE000A2GSTH8
Was ist bei der Green city ag passiert?
– UPDATE 11.7.2022 –
Insolvenzverwalter erwartet “überdurchschnittlich hohe” Rückzahlungen
Bei der Gläubigerversammlung der Green City AG am Mittwoch in München sagte der Insolvenzverwalter Axel Bierbach, nach dem Verkauf eines Großteils der Green City-Gesellschaften an die französische Qair Group könnten „nicht nachrangige Gläubiger“ mindestens ein Viertel ihres investierten Geldes zurückerhalten. Die gilt laut dem Insolvenzverwalter für Gläubiger auf AG-Ebene. Die Quoten – zum Beispiel – auf Ebene der Kraftwerkspark 1 und 2 sind noch unklar.
Was bedeutet dies? Nachranginge Gläubiger sollten die Rechtskraft ihres individuellen Nachrangs prüfen. Dies kann sich schon deshalb lohnen, da relativ hohe Quoten zu erwarten sind. Eine Stellungnahme des Insolvenzverwalters finden Sie hier.
– UPDATE 9.6.2022 –
“QUAIR GROUP” übernimmt Kerngeschäft der Green City AG
Im Rahmen einer Investorensuche konnte ein Interessent für das Kerngeschäft der Green City AG gefunden werden. Der französische Energieerzeuger Quair Group hat zum 1.6.2022 eine Vielzahl von Projektgesellschaften (ca. 150) der Green City AG erworben und übernimmt damit einen Großteil des Kerngeschäfts der Green City AG zusammen mit der vorhandenen Belegschaft.
Laut dem Insolvenzverwalter Bierbach konnte ein signifikanter Kaufpreis erzielt werden. Hieraus allein lassen sich aber noch keine Rückschlüsse auf die Konsequenzen für die Insolvenzgläubiger ziehen. Eine Aussage zur Insolvenzquote wird man erst im Anschluss an den Prüfungs- und Berichtstermin und die Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter am 6.7.2022 erwarten können.
FRISTABLAUF FÜR DIE ANMELDUNG ZUR TABELLE
Die im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens der Green City AG gesetzte Anmeldefrist für die Anmeldung von Forderung zur Insolvenztabelle ist am 7.6.2022 abgelaufen. Der Insolvenzverwalter beendet seine Zusammenstellung der Forderungstabelle und wird diese in Vorbereitung des Prüfungs- und Berichtstermins beim Insolvenzgericht einreichen bzw. niederlegen.
Anmeldungen sind noch möglich: Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenz ist unter Umständen auch dann noch möglich, wenn die vom Gericht gesetzte Frist verstrichen ist. Für diese nachträglichen Anmeldungen setzt das Insolvenzgericht einen neuen Termin oder es wird eine Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wofür das Gericht für jede nachgemeldete Forderung eine geringe Bearbeitungsgebühr fordert.
Hinweis: Für die weiteren Green City-Gesellschaften, für die das reguläre Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist, folgen die Aufforderung zur Anmeldung und Fristsetzung noch gesondert.
– UPDATE 24.05.2022 –
Weitere Ergebnisse der Wahl eines gemeinsamen Vertreters
Wie bereits vor einigen Wochen bei zwei direkt von Green City AG emittierten Anleihen, stehen die Ergebnisse der Wahlen eines sog. gemeinsamen Vertreters für weitere Anleihen fest.
Die Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wurde jeweils zum gemeinsamen Vertreter der folgenden Anleihen gewählt:
- Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Tranche A, WKN A161MQ
- Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Tranche B, WKN A161MR
- Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, Tranche A, WKN A2AALN
- Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, Tranche B, WKN A2AALP
- Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, Tranche C, WKN A2G8V8
- Green City Solar Impuls I GmbH & Co. KG, WKN A2GSTH)
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 20.05.2022 wurde Herr RA Michael Siegle zum gemeinsamen Vertreter einer weiteren Anleihe gewählt. Herr Siegle vertritt als gemeinsamer Vertreter der Anleihen:
- Green City AG, Anleihe 2022, WKN A3E5YL
- Green City AG, Anleihe II, WKN A3H3KN
- Green City AG, Jubiläumsanleihe Tranche B, WKN A14KJ1
Für zwei weitere Green City-Anleihen (WKN: A3E5YW, A289FF) haben Gläubigerversammlungen, ebenfalls zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters stattgefunden. Die Veröffentlichung dieser Abstimmungsergebnisse steht noch aus.
Für Anleger wichtig:
Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beschränkt sich auf die Wahrnehmung kollektiver Rechte, insbesondere der Forderungsanmeldung. Individuelle Schadensersatzansprüche oder das Bestreiten des Nachrangs kann nur ein individueller Rechtsanwalt geltend machen, der gemeinsame Vertreter unternimmt keine entsprechenden Maßnahmen. Zur Funktion und den Aufgaben des gemeinsamen Vertreters haben wir bereits in unserem Update vom 06.04.2022 informiert.
– UPDATE 09.05.2022 –
Das Amtsgericht München hat am 01. Mai 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet und den Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Bierbach war seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über den ganzheitlichen Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen am 26. Januar 2022 bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Bierbach ist aktuell der Auffassung, dass die Fortführungsaussichten für das Unternehmen angesichts der positiven Rahmenbedingungen sehr gut seien. Komplex sei allerdings die Struktur der Green City AG mit den diversen Tochter- und Enkelgesellschaften.
Für die ebenfalls insolventen Green City-Konzerngesellschaften GCE Kraftwerkspark I GmbH, Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG prüft der Insolvenzverwalter ebenfalls verschiedene Lösungsoptionen. Bis es soweit sei, werde es auf Grund der komplexen Situation jedoch noch eine ganze Weile dauern, sagte Bierbach. Die Insolvenzverfahren über die vier Konzerngesellschaften werden nach Angaben von Sanierungsexperte Bierbach voraussichtlich Anfang Juli eröffnet. Die Stellungnahme des Insolvenzverwalters finden Sie hier.
– UPDATE 06.04.2022 –
Wahl eines gemeinsamen Vertreters
Bezüglich der direkt von der Green City AG emittierten Anleihen (WKN: A3H3KN und WKN: A14KJ1) haben bereits Abstimmungen, ohne Versammlung, zur Wahl eines sog. gemeinsamen Vertreters stattgefunden. In beiden Abstimmungen wurde Herr Rechtsanwalt Michael Siegle zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Der gemeinsame Vertreter bündelt die Interessen der Gläubiger und fungiert als zentraler Ansprechpartner, wodurch sich der organisatorische Aufwand erheblich vereinfacht.
Auch bezüglich dreier Tochtergesellschaften bzw. einzelner Anleihetranchen sind Abstimmungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters angesetzt. Betroffen sind davon die folgenden Anleihen:
- Green City Energie Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG; WKN: A161MQ
- Green City Energie Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG; WKN: A161MQ
- Green City Energie Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG; WKN: A2AALN
- Green City Energie Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG; WKN: A2AALP
- Green City Energie Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG; WKN: A2G8V8
- Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG; WKN: A2GSTH
Bei allen Anleihen schlagen die Emittentin und der vorläufige Insolvenzverwalter jeweils die Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als gemeinsamen Vertreter vor (https://www.dentons.com/de/). Die Abstimmungen finden im Zeitraum vom 12.04.2022 (00:00 Uhr) – 14.04.2022 (24:00 Uhr) statt.
Wird ein Wahlvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit getroffen, gilt die Bestellung des gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger verbindlich, auch wenn diese nicht an der Abstimmung teilgenommen oder mit „Nein“ gestimmt haben sollten. Das bedeutet, insbesondere, dass Anleihegläubiger ihre Forderung zur Insolvenztabelle nicht einzeln anmelden müssen. Die Anmeldung wird dann einheitlich durch den gemeinsamen Vertreter vorgenommen.
Unsere Einschätzung:
Wir halten die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für einen sinnvollen Schritt. Durch den gemeinsamen Vertreter, als ein Ansprechpartner statt Vieler, wird das Verfahren hinsichtlich der simplen Forderungsanmeldung wesentlich vereinfacht. Das Ergebnis der Wahl steht jedoch noch aus und es sind auch nicht alle Anleihetranchen hiervon betroffen.
Aufgabe und Funktion des Gemeinsamen Vertreters
Mit Wahl eines gemeinsamen Vertreters erfolgt die Geltendmachung der Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gebündelt. Der gemeinsame Vertreter fungiert als zentrales Informations- und Kommunikationsorgan und nimmt nach Möglichkeit an wichtigen Terminen (z.B. Gläubigerversammlungen, Gespräche mit der Insolvenzverwaltung, etc.) im Namen der Anleihegläubiger teil. Dabei unterliegt er den Weisungen der Anleihegläubiger, die ebenfalls per Abstimmung ergehen und erstattet regelmäßig Bericht an die von ihm repräsentierten Gäubiger.
Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beschränkt sich jedoch auf solche Rechte, die den Anleihegläubigern nach den Anleihebedingungen gleichermaßen zustehen, d.h. in erster Linie die Zahlungs- und Zinsansprüche, die in den Anleihebedingungen vertraglich festgehalten wurden.
Für Anleihegläubiger der Green City sind jedoch andere Ansprüche vielversprechender: Deliktische oder andere gesetzliche Ansprüche, sowie Haftungsansprüche (insbesondere Ansprüche aus einer Prospekthaftung, der Vermittlerhaftung, der Beraterhaftung, etc.). Diese Ansprüche macht der Gemeinsame Vertreter nicht geltend. Der gemeinsame Vertreter ist gerade nicht der gemeinsame Rechtsanwalt für die Anleihegläubiger und erbringt insofern auch keine Rechtsdienstleistungen. Hierfür müssen die Gläubiger selbstverantwortlich Sorge tragen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und setzen Ihre Rechte durch.
Unsere Einschätzung:
Zurzeit ist es noch nicht möglich, eine endgültige Bewertung von Haftungsansprüchen vorzunehmen. Wir arbeiten an der Aufarbeitung der möglichen Sachverhalte. Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen halten wir jedoch für sehr wahrscheinlich.
Das weitere Procedere
Das Insolvenzgericht wird aller voraussicht nach das reguläre (nicht mehr vorläufige) Insolvenzverfahren eröffnen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleihegläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Der gemeinsame Vertreter meldet die Forderungen derjenigen Anleihegläubiger an, die von ihm repräsentiert werden. Anleihegläubiger brauchen insofern keine eigene Anmeldung vorzunehmen. Diese Anleger müssen jedoch andere Forderungen, etwa solche aus Prospektfehlern, separat anmelden.
Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und organisieren für Sie die notwendigen Forderungsanmeldungen, wenn sie erforderlich werden. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
DMR behält die Ereignisse im Blick und informiert auf dieser Website regelmäßig über neue Entwicklungen.
Hintergrund: Insolvenz der Green City
Die Green City AG und die Green City Kraftwerkspark I GmbH haben am 24. Januar 2022 aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Für Anleger und Investoren geht es bei der Green City Insolvenz und deren Folgen für die Green City Anleihen um ca. EUR 245 Millionen.
Probleme der Green City AG
Das Unternehmen wurde 2005 gegründet. Der Mehrheitsaktionär ist die Münchener Umweltorganisation „Green City e.V.“. Das Unternehmen engagierte sich stark im bayerischen Heimatmarkt und dann deutschlandweit. In den letzten Jahren kamen zahlreiche Engagements in Südeuropa hinzu, etwa in Spanien oder Italien. Die von der Gesellschaft lancierten Gründe für das unternehmerische Scheitern sind Verzögerungen bei Wind- und Solarprojekten. Auch werden Lieferschwierigkeiten genannt. Bei den genannten Problemen handelt es sich jedoch um branchenspezifische Problematiken. Sämtliche Konkurrenten der Green City AG hatten und haben mit identischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Nur die Green City AG jedoch hat Insolvenz angemeldet. Gleichzeitig ist die Green City AG in einem prosperierenden Markt aktiv, Marktkenner sprechen von einem “Boom-Markt”.
Inwieweit Managementfehler oder strukturelle Versäumnisse innerhalb des Unternehmens die Ursache für die aktuelle Situation sind, bleibt abzuwarten. Klar ist allerdings, dass die Anleihegläubiger, also Sie als Investor, genau prüfen müssen, warum es zu der aktuellen Schieflage kam und ob sowie gegen wen etwaige Schadensersatzansprüche bestehen.
Jüngste Ereignisse bei der Green City AG - Insolvenzverfahren
Die Entwicklungen waren auch Gegenstand der Presseberichterstattung, siehe zum Beispiel einen Beitrag der Süddeutschen Zeitung vom 24. Dezember 2021.
Im Bundesanzeiger lassen sich die Kennzahlen für das Jahr 2019 einsehen. Danach verzeichnete Green City in dem Jahr einen Konzernfehlbetrag von mehr als 7 Millionen Euro. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag summierte sich auf knapp 41 Millionen Euro.
Vorläufiger Insolvenzverwalter der Green City AG hat Arbeit aufgenommen
Vertrieb
Jahresabschlüsse der Green City AG – Versagungsvermerk
aufgestellt. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens haben weder die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern
2014 KG, München, noch die Green City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, München, als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss einbezogen. Sowohl die Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG, München, als auch die Green
City Energy Windpark Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, München, sind jedoch nach unserer Einschätzung gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 2
und Nr. 4 HGB als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Green City Aktiengesellschaft (vormals: Green City Energy
Aktiengesellschaft), München, einzubeziehen. Aufgrund der Bedeutung dieser Einwendungen und der damit einhergehenden
unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzern haben wir den Bestätigungsvermerk versagt.
nachgewiesen, weil wir angeforderte Bankbestätigungen nicht erhalten haben und/!oder keine alternativen Prüfungshandlungen
durchführen konnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht auch insoweit
fehlerhaft sind.“
Was bedeutet das für Sie als Investor?
Für die Anleger sind dies negative Nachrichten. Sie müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Problematisch für die Anleger ist zudem, dass ihre Forderungen gegenüber den Ansprüchen anderer Gläubiger nachrangig sind. Auch in einem Insolvenzverfahren müssten sie sich mit Ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Aber: Sofern der Nachrang unwirksam ist, verbessert sich die Position (also der Rang) der Anleihegläubiger. Daher sollten Investoren diesen rechtlichen Aspekt unbedingt prüfen lassen.
Zudem droht aktuell eine Kettenreaktion für noch nicht betroffene Green City Anleihen: Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weitere Tochtergesellschaften der Green City AG ein Insolvenzverfahren eröffnen müssen. Sie sollten daher schnell handeln, um Ihre Investition bestmöglich zu schützen.
Einer der Hauptvertriebspartner der Green City AG, die GLS Bank, empfiehlt den Investoren der Anleihen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, einen Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Dentons, Herrn Andreas Ziegenhagen, zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Hier sollten die Investoren, also Sie persönlich, Zurückhaltung zeigen. Denn als Vertriebspartner auf der einen Seite und regulärer Kreditgeber der Green City AG auf der anderen Seite ist die GLS Bank in einer Konfliktsituation.
Was können Sie konkret unternehmen?
Informieren Sie sich.
Organisieren Sie sich.
Schützen Sie Ihre Investition.
Kontaktieren Sie uns, um über die Situation der Green City AG und Ihre Möglichkeiten zu sprechen. Wir organisieren mit Ihnen zusammen die notwendigen Maßnahmen, die Sie jetzt im Zusammenhang mit dem Fall Green City AG treffen sollten. Wir vertreten bereits eine größere Anzahl Anleger und beraten diese zum Schutz Ihrer Investitionen in die nun insolvente Green City AG.
Sobald wir Ihre Erlaubnis haben, melden wir Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an.
Danach prüfen wir, ob der Nachrang Ihrer Anlage wirksam vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, haben Sie als Anleger den Vorteil, dass Ihre Forderungen gleichrangig zu den übrigen Forderungen behandelt werden. Daraus würden höchstwahrscheinlich höhere Rückzahlungen folgen.
Danach prüfen wir einzelne Schadensersatzansprüche. Diese bestehen beim Vorliegen von Pflichtverletzungen gegen die Organmitglieder (Vorstände und Aufsichtsräte) der Emittentin.
Zudem stehen Prospektfehler im Raum. Diese prüfen wir für Ihren Fall. Wenn Chancen bestehen, setzen wir die Ansprüche für Sie durch.
Auch sind Ansprüche gegen Anlageberater und -vermittler möglich, wenn diese Sie nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.
Ansprüche gegen Anlageberater und Anlagevermittler sind auch denkbar, wenn Interessenskonflikte in Prospekten nicht offengelegt wurden. Die Kanzlei DMR Legal prüft aktuell mögliche Haftungsszenarien zu konkreten Interessenskonflikten.
Desweitern ist es denkbar, dass die Wirtschaftsprüfer der Green City AG die Abschlüsse der Gesellschaften fehlerhaft geprüft und testiert haben.
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Ihr Experte im Fall Green City
Vollmacht
Wir sollen Ihre Rechte wahrnehmen? Kosten entstehen für Sie damit nicht.
Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir Ihre Vollmacht. Bitte laden Sie diese herunter. Nach dem Ausfüllen schicken Sie uns die Vollmacht bitte an greencity@dmr.legal. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Presse
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Maximilian Degenhart ist Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Anleihegläubiger außergerichtlich und gerichtlich. Als Partner der hochspezialisierten Finanzrechtskanzlei DMR Legal setzt Dr. Degenhart Ihre Interessen gegenüber den übrigen Beteiligten durch und schützt Ihre Investitionen. Vor seiner Tätigkeit bei DMR Legal war Dr. Degenhart Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Advant Beiten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht.
FAQ für den Fall Green City
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für unser Vorgehen. Ihnen entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Hinsichtlich unserer Honorare sind wir transparent: Wir halten uns an die gesetzliche Gebührenordnung. Im Detail bedeutet dies für Ihren Fall:
Für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des in den Unternehmensanleihen vereinbarten Nachrangs Ihrer Unternehmensanleihen bemisst sich unser Honorar an der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG).
Für die Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle fällt eine 0,5 Verfahrensgebührt gemäß NR. 3320 VV RVG an. Diese bemisst sich nach dem Nennwert der Forderung, § 28 Abs. 2 RVG.
Die außergerichtlichen Vertretungen Ihrer Schadenersatzforderungen werden ebenfalls nach der gesetzlichen Gebührenordnung berechnet.
Für eine etwaige Vertretung im Insolvenzverfahren wird eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3317 VV RVG abgerechnet. Der Gegenstandswert für diese Verfahrensgebühr berechnet sich bei der Vertretung des Gläubigers nach dem Nennwert seiner Forderung einschließlich etwaiger Nebenforderungen, § 28 Abs. 2 S. 2 RVG.
Wir prüfen die Unwirksamkeit des in den Bedingungen Ihrer Unternehmensanleihen vereinbarten Nachrangs. Sollte dieser Nachrang unwirksam sein, erhöht sich Ihre Quote im Insolvenzverfahren der Green City AG massiv.
Nach der erfolgten Mandatierung werden wir uns umgehend bei Ihnen melden. Dann erbitten wir vor allem die Aufstellung Ihrer getätigten Anleihekäufe der Green City AG.