Blog

DMRCase Study zu Corona-Rückforderung: Warum anwaltliche Beratung Mandanten helfen kann – Ihr Anwalt

Case Study zu Corona-Rückforderung: Warum anwaltliche Beratung Mandanten helfen kann – Ihr Anwalt

Vielen Unternehmen geht es aktuell so wie unserer Mandantin, der Autohaus Peter Ebner GmbH aus Albbruck. Zahlreiche Unternehmen und Selbstständige erhalten aktuell Schreiben der Bewilligungsstellen, mit denen eine Corona-Rückforderung vorbereitet wird. Häufig handelt es sich zunächst um ein Anhörungsschreiben oder die Aufforderung zur Stellungnahme vor Erlass eines Corona-Rückforderungsbescheids.
Diese Corona Rückforderung Case Study aus der Praxis der Kanzlei DMR Legal zeigt, warum es rechtlich sinnvoll ist, bereits in diesem frühen Stadium einen spezialisierten Anwalt für Corona-Rückforderungen einzuschalten – und welchen konkreten Nutzen eine frühzeitige anwaltliche Begleitung haben kann. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft frühzeitig die Voraussetzungen und hilft, einen Corona-Rückforderungsbescheid zu vermeiden.
Ausgangslage – Corona Hilfe Anwalt
Die Autohaus Peter Ebner GmbH hatte im Rahmen der Corona-Pandemie staatliche Corona-Hilfe in sechsstelliger Höhe (u. a. Überbrückungshilfe III) erhalten. Im Herbst 2025 forderte die zuständige Bewilligungsstelle unsere Mandantin auf, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu einer möglichen Rückforderung der Corona-Hilfen Stellung zu nehmen.
Gegenstand des Schreibens waren insbesondere:
  • die Berechnung der Umsatzeinbrüche und die Corona-Bedingtheit der Umsatzrückgänge,
  • die Einhaltung der Fördervoraussetzungen,
  • die Frage nach einem Unternehmensverbund,
  • sowie die Frage einer möglichen Überkompensation.
Ein förmlicher Corona-Rückforderungsbescheid war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen. Daraufhin wendete sich Frau Schmidt, Teil der Geschäftsführung der Autohaus Peter Ebner GmbH, an Rechtsanwälte DMR Legal, um rechtliche Unterstützung zu bekommen. Denn es ging um einen mittleren sechsstelligen Betrag.
Bei Corona-Hilfen gilt: Schalten Sie einen Anwalt ein, der auf Corona-Hilfen spezialisiert ist, bevor ein Rückforderungsbescheid ergeht – so verbessern Sie Ihre Position gegen eine Rückforderung. Wer bei einer Corona-Rückforderung einen Rechtsanwalt beauftragt, kann Rückforderungsbescheide häufig abwehren oder die Rückforderung der Corona-Hilfe reduzieren.

1. Frau Schmidt, warum haben Sie sich entschieden, bereits vor Erlass des Corona Bescheids anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen?

Frau Schmidt: „Beim Lesen des Anhörungsschreibens hatte ich schnell den Eindruck, dass die Fragen sehr gezielt gestellt waren und bereits auf eine Rückforderung hinausliefen. Mir war bewusst, dass meine Antworten später die Grundlage für einen Rückforderungsbescheid sein können.

Gleichzeitig war mir klar, dass ich und unsere Steuerberatung die rechtlichen Anforderungen der Corona-Förderprogramme nicht vollständig überblicken. Ich wollte vermeiden, durch unpräzise oder missverständliche Angaben selbst Gründe für eine Rückforderung zu liefern.

Deshalb habe ich mich bewusst entschieden, bereits vor Erlass eines Bescheids einen auf Corona-Rückforderungen spezialisierten Anwalt einzuschalten.“
Das Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG ist kein bloßer Formalakt. Die Bewilligungsstellen nutzen die Stellungnahmen regelmäßig als zentrale Entscheidungsgrundlage für spätere Rückforderungsbescheide. Unsere Erfahrung zeigt:
  • Einmal gemachte Angaben lassen sich später nur schwer korrigieren.
  • Förderbedingungen werden von den Behörden häufig streng und formalistisch ausgelegt.
  • Ohne anwaltliche Beratung besteht ein erhebliches Risiko, rechtlich nachteilige Tatsachen einzuräumen, obwohl dies nicht erforderlich wäre.
  • Unternehmen sollten selbstbewusst und mit anwaltlicher Unterstützung auftreten, um von vornherein zu zeigen, dass die Bewilligungsstelle hier Gegenwind bekommen wird.

  • Gerade deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung bei einer drohenden Corona-Rückforderung rechtlich dringend anzuraten.
2. Welche Bedeutung hatte die anwaltliche Begleitung im Stadium der Corona-Hilfe Stellungnahme für den weiteren Verlauf?

Frau Schmidt: „Die anwaltliche Begleitung durch DMR Legal hat mir erstmals Klarheit darüber verschafft, welche Aspekte tatsächlich rechtlich relevant sind.
Gemeinsam haben wir die einschlägigen Förderrichtlinien und FAQ geprüft und meinen konkreten Fall rechtlich eingeordnet. Die Stellungnahme war nicht nur eine Zusammenstellung von Zahlen, sondern eine nachvollziehbare rechtliche Argumentation. Die Anwälte haben durch ihre vielen Fälle eine Erfahrung mitgebracht, die wir als relativ kleines Unternehmen natürlich nicht haben.“

Ohne diese Begleitung hätte ich vermutlich deutlich mehr Angaben gemacht, als notwendig gewesen wäre, und dabei wichtige rechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen.“

Im Anhörungsverfahren zur Corona-Rückforderung kommt es nicht allein auf rechnerische Aspekte an. Entscheidend sind unter anderem:
    • die richtige Auslegung der jeweiligen Förderrichtlinien,
    • die Abgrenzung zwischen tatsächlichen Angaben und rechtlichen Bewertungen,
    • sowie eine konsistente Argumentationslinie für den weiteren Verfahrensverlauf.

    DMR Rechtsanwälte begleiten Mandanten in diesem Stadium strategisch. Ziel ist es,
    • unnötige Rückforderungsbescheide zu vermeiden,
    • die rechtliche Ausgangslage zu sichern,
    • und spätere Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht zu erschweren.

    Wer bei einer Corona-Hilfe Rückforderung einen Rechtsanwalt beauftragt, kann Rückforderungsbescheide häufig abwehren oder die Rückforderung reduzieren.
3. Wie ging das Verfahren zur Corona-Hilfe weiter?
Frau Schmidt: „Wir konnten die ungerechtfertigte Rückforderung abwehren! Die Bewilligungsstelle hat komplett darauf verzichtet und ist zu 100 Prozent unserer Argumentation gefolgt.

Ohne anwaltliche Unterstützung hätten wir die rechtlichen Spielräume nicht erkannt und wären der Argumentation der Behörde vermutlich schutzlos ausgeliefert gewesen. Zudem hat mir die Begleitung durch DMR Legal Sicherheit gegeben, weil ich wusste, dass meine Stellungnahme rechtlich fundiert und strategisch sinnvoll aufgebaut ist. Im Ergebnis kann ich sagen, dass sich dieses Honorar mehr als gelohnt hat“
In diesem konkreten Fall haben wir argumentiert, dass unsere Mandantin sehr wohl direkt von § 1Corona-VO betroffen war und die Antragsberechtigung vorlag. Diese Berechtigung folgte auch aus der Grundstruktur, dem Regelungszweck und der beihilferechtlichen Systematik der Überbrückungshilfe III. Wir äußerten uns zudem dazu, dass unsere Mandantin den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie sämtliche im Förderzeitraum tatsächlich angefallenen Fixkosten aus den unterschiedlichen Unternehmensbereichen im Rahmen der Schlussabrechnung ansetzen konnte und keine Verpflichtung zur Aufspaltung einzelner Tätigkeitsfelder bestand. Zudem nahmen wir Stellung zur Frage des Unternehmensverbunds.

Die Bewilligungsstelle (hier die L-Bank) prüfte unsere Stellungnahme und bewilligte die Überbrückungshilfe III in der von der Antragstellerin im Schlussantrag geltend gemachten Höhe.

Ähnliche Erfolge erzielen wir deutschlandweit bei den unterschiedlichen Bewilligungsstellen. Auch im Widerspruchs- und Klageverfahren können Betroffene mit guter Argumentation noch gegen Einschätzungen der Bewilligungsstelle vorgehen. Aus unserer Erfahrung mit über 170 laufenden Corona-Rückforderungsfällen zeigt sich:
  • Frühzeitige anwaltliche Begleitung verbessert die Verteidigungsposition erheblich.
  • Fehler im Anhörungsverfahren wirken sich regelmäßig negativ auf den späteren Widerspruch gegen Corona-Rückforderungsbescheide oder auf Klageverfahren aus.
  • Wer erst nach Erlass eines Rückforderungsbescheids reagiert, hat deutlich geringere rechtliche Gestaltungsspielräume.


Sollte bereits ein Corona Bescheid ergangen sein, müssen die betroffenen Unternehmen die Verteidigung im Rahmen des Widerspruch- oder Klageverfahrens detailliert und sorgfältig durchführen, denn auch in diesem Stadium bestehen oft noch Chancen, die Rückzahlungsverpflichtung abzuwenden.
Das Team Autohaus Ebner GmbH
Das Team von Autohaus Ebner.
Spezialisierung von DMR Rechtsanwälte: DMR Rechtsanwälte sind auf die Beratung und Vertretung bei Corona-Rückforderungen spezialisiert. Wir vertreten Mandanten bundesweit:
  • im Anhörungsverfahren,
  • im Widerspruchsverfahren,
  • sowie in gerichtlichen Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Aktuell bearbeiten wir über mittlerweile 170 Corona-Rückforderungsfälle (Stand Dezember 2025) und verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Bewilligungsstellen und Förderrichtlinien.
Fazit: Diese Case Study zur Corona-Hilfe zeigt: Bei einer drohenden Corona-Rückforderung entscheidet sich der weitere Verlauf häufig bereits vor Erlass des Rückforderungsbescheids. Eine frühzeitige Beratung durch DMR Rechtsanwälte kann
  • Rückforderungen verhindern,
  • Rückforderungsbeträge reduzieren und
  • die rechtliche Ausgangslage entscheidend verbessern.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal

DMR.Legal – YouTube:

Wir sind eine Wirtschaftsboutique mit dem Fokus auf Restrukturierungen, Finanzrecht, Gesellschaftsrecht und Konfliktlösung.

a

Display your work in a bold & confident manner. Sometimes it’s easy for your creativity to stand out from the crowd.

Social