VITA
Dr. Thomas Ressmann, Partner
- Seit 2021: Partner bei DMR Legal
- 2013-2021: Finanzierung, finanzielle Restrukturierung und Insolvenzrecht bei Hogan Lovells in München
- 2017 (3 Monate) Secondment in das Amsterdamer Büro von Hogan Lovells
- 2016/2017: Secondment (4 Monate) in die Rechtsabteilung der pbb Deutsche Pfandbriefbank AG
- Rechtsanwalt seit 2013
- Finanzielle Restrukturierung
- Finanzierung
- Insolvenzrecht
- Venture Debt
Thomas ist Gründungspartner von DMR Legal und kombiniert unternehmerisches Denken mit tiefgreifender juristischer Expertise. Sein Fokus: die wirtschaftlichen Interessen seiner Mandanten. Er berät nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen Finanzierung, Restrukturierung und Insolvenz – immer mit Blick auf praktikable und nachhaltige Lösungen.
Seine Spezialgebiete umfassen komplexe Kredit- und Finanzierungsstrukturen, insbesondere in Krisensituationen. Mit einem beeindruckenden Track Record in der Immobilienfinanzierung unterstützt er sowohl Darlehensgeber als auch -nehmer. Darüber hinaus ist er ein gefragter Berater im Bereich Akquisitions- und Leveraged-Finanzierungen sowie bei Growth- und Venture-Deals, darunter Venture Debt, Equity Mezzanine und Wandeldarlehen.
Er berät flankierend hierzu seit Beginn seiner Karriere im Rahmen von finanziellen Restrukturierungen, insbesondere von Fremdkapital und Anleihen, sowie zu vorinsolvenzlichen Verfahren (StaRUG). Er hat zahlreiche großvolumige Sanierungsvereinbarungen entworfen und verhandelt. Im Insolvenzrecht bringt Thomas seine Expertise in der Beratung bei Eigenverwaltungsverfahren einschließlich der Erstellung von Insolvenzplänen, der Beratung des Managements im Vorfeld der Insolvenz und bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz ein – national wie international.
Zu seinen Mandanten zählen Unternehmen jeder Größe, Private-Equity-Funds, alternative Finanzierer, Venture- und Growth-Fonds, Immobiliengesellschaften, Asset Manager und Insolvenzverwalter.
Im internationalen Ranking von Chambers & Partners (2025) wird er als „wichtiger Ansprechpartner für Kunden“ geführt. Laut Handelsblatt Bestlawyers (2025) gehört er zu den besten Anwälten für Restrukturierung und Insolvenzrecht in Deutschland. Seine Mandanten schätzen ihn als „engagierten Anwalt mit exzellenten Fähigkeiten, der stets praktikable Lösungen findet“ (IFLR1000, 2017).
Thomas startete seine Karriere 2013 bei Hogan Lovells in München und Amsterdam im Bereich Finanzierung, Restrukturierung und Insolvenzrecht. 2017 erweiterte ein Secondment bei der pbb Deutsche Pfandbriefbank AG seinen Blick für die Bedürfnisse von Rechtsabteilungen. Seine Dissertation zu einem insolvenzstrafrechtlichen Thema wurde mit dem Promotionspreis der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Thomas ist aktives Mitglied der TMA Deutschland, des Deutschen Anwaltvereins (DAV), des Forums Junge Anwaltschaft und der Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler.
- Chambers & Partners: „wichtiger Ansprechpartner für Kunden“ (2025)
- Handelsblatt & Best Lawyers: Unter den „Besten Anwälten“ für Restrukturierung und Insolvenzrecht in Deutschland (2025)
- „Engagierter Anwalt mit exzellenten Fähigkeiten, der stets praktikable Lösungen findet“ (IFLR1000, 2017)
- Promotionspreis der Ludwig-Maximilians-Universität München (2014)
- Unterstützung des Insolvenzverwalters der Gorilla Sports Group bei der Erstellung des Insolvenzplans
- Roadsurfer bei Asset Backed Lending Finanzierung
- Beratung der Eigenverwaltung der 595 Solutions GmbH
- Korian bei der Refinanzierung von sechs Pflegeheim-Immobilien
- Gruppe von Anleihegläubigern bei der Restrukturierung der EUR 200m Anleihe der R-Logitech
- Gruppe von Anleihegläubigern bei der Restrukturierung der EUR 140m Anleihe der Metalcorp Inc.
- Verdane bei LBO Finanzierung zum Kauf von Lomadox
- Westbrook bei der Finanzierung des Deichtorcenters in Hamburg*
- pbb Deutsche Pfandbriefbank bei der Senior-Finanzierung eines komplexen Logistik-Portfolios in Deutschland und den Niederlanden*
- Tschechische Republik im Streit mit dem Insolvenzverwalter über das Eigentum von 85 Mio. Liter Dieselkraftstoff als Teil der staatlichen Rohstoffreserven*
- Bundesverteidigungsministerium bei der Übernahme der Bekleidungsgesellschaft der Bundeswehr*
- Burger King GmbH als größter Franchisenehmer in Deutschland von Burger King bei Rücknahme des Insolvenzantrages und Neuverhandlung der Franchiseverträge*
- Beratung der Merkur Offshore GmbH zur Finanzierung des Kaufs aus der Krise ihres Gesellschafters*
- ERGO bei der Projektfinanzierung des „Schwabinger Tor“*
*in Vorgängereinheiten bearbeitet
- Keller/Ressmann, Grundlagen und Probleme der Begründung eines Gruppengerichtsstands nach § 3a InsO, ZInsO 2025, 1847
- Kranzfelder/Ressmann, Geschäftsleiter im Fokus: Haftungserweiterung und Haftungserleichterung nach SanInsFoG, ZinsO 2021, 191
- Kranzfelder/Ressmann, Verzichts- und Vergleichsverbot für Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG a.F. trotz Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 20.04.2021 – II ZR 387/18, Der Betrieb 2021, 1327
- Ressmann, Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten (Duncker & Humblot, 2014)
- Ressmann/Serr, Voraussetzungen und Rechtsrisiken der Übermittlungsunterrichtung nach § 28 a I 1 Nr. 4 c BDSG, NJOZ 2013, 481
- TMA Deutschland
- Deutschen Anwaltvereins (DAV)
- Forum Junge Anwaltschaft
- Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler
