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DMRHinweisgeberschutzgesetz – DMR Partner Maximilian als Sachverständiger geladen
Hinweisgeberschutzgesetz – DMR Partner Maximilian

Hinweisgeberschutzgesetz – DMR Partner Maximilian als Sachverständiger geladen

Die deutsche Compliance Gesetzgebung schreitet voran, das Hinweisgeberschutzgesetz kommt als nächster zentraler Baustein einer guten Compliance-Architektur. Der nächste Schritt ist die öffentliche Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. März 2023. Unser Partner Maximilian, der neben seiner Tätigkeit bei DMR den Compliance-Dienstleister Hinweisgeberexperte (www.hinweisgeberexperte.de) betreibt, ist ein renommierter Compliance-Fachmann und wurde zur öffentlichen Anhörung als Sachverständiger geladen. Als marktführender Anbieter von Hinweisgebersystemen und deren Betrieb kann Maximilian Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Hier finden Sie alle Details zur öffentlichen öffentliche Sachverständigen-Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz:
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
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