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DMRFristende für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen: Was Unternehmen wissen sollten

Fristende für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen: Was Unternehmen wissen sollten

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 31. März 2024 (stmwi Bayern; IHK München). Verbundene Unternehmen müssen besonders aufpassen.
DMR zeigt in diesem Artikel die Grundlagen der Schlussabrechnung und erläutert die Gefahren der Rückforderung und rechtliche Schritte dagegen. Gerade vermeintlich verbundene Unternehmen können gegen Rückforderungen vorgehen.

Hintergrund Schlussabrechnungen

Die während der Corona-Pandemie eingeführten Fördermaßnahmen reichen von außerordentlichen Wirtschaftshilfen wie der November- und Dezemberhilfe bis zu den Überbrückungshilfen I bis IV.
Die vorläufig gewährten Hilfen müssen nun durch die Unternehmen mittels Schlussabrechnungen verbindlich gemacht werden. Dabei sind zwei Pakete zu unterscheiden: Paket 1 umfasst Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe, während Paket 2 die Überbrückungshilfe III Plus und IV einschließt.
Die Unsicherheit der Schlussabrechnungen resultiert aus den während der Pandemie prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten. Die endgültige Höhe der Förderung wird erst anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt.

Rechtlicher Schutz

Im Falle von Rückforderungsbescheiden haben Unternehmen die Möglichkeit, Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage einzulegen. Diese Schritte können aufschiebende Wirkung haben, was bedeutet, dass während des Verfahrens keine Rückzahlung erforderlich ist. Eine sorgfältige Dokumentation der betrieblichen Entwicklung, vornehmlich der Umsatzentwicklung in den Fördermonaten, ist entscheidend, um Rückforderungen zu vermeiden. Auch können betroffene Unternehmen die Entscheidungen der Bewilligungsbehörden auf das Vorliegen von Ermessensfehlern überprüfen.

Unternehmensverbund: Vertiefende Aspekte

Im Kontext der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ist eine präzise Klärung der Grundlagen für das Vorliegen von verbundenen Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Feststellung eines Unternehmensverbundes hängt maßgeblich davon ab, ob die Mehrheit der Stimmrechte eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen, eine natürliche Person oder eine Personengruppe direkt oder indirekt kontrolliert wird, oder ob die Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses auf ein anderes Unternehmen besteht. In den meisten Fällen wird dies angenommen, wenn die Beteiligung an einem Unternehmen mehr als 50 Prozent beträgt.

Argumente gegen die Annahme eines Unternehmensverbundes

In der Praxis zeigt sich, dass Bewilligungsstellen oft undifferenziert argumentieren. Um groben Verallgemeinerungen entgegenzuwirken, sollten Leistungsempfänger den Ist-Zustand detailliert darlegen und eine juristische Einordnung vornehmen. Insbesondere wird bei der Prüfung der Beteiligungsverhältnisse und etwaiger Vereinbarungen der Gesellschafter darauf geachtet, ob eine sogenannte organisatorische Leitungsmacht bei einem der Unternehmen vorhanden ist. Widersprüche und Schwachstellen bei den Aussagen der Bewilligungsstellen werden ebenfalls eingehend überprüft. Die oft vorgebrachten Argumente für die Annahme eines Unternehmensverbundes werden von Leistungsempfängern effektiv hinterfragt. Pauschale Verweise auf „familiäre Verbindungen“ erfordern eine differenzierte Betrachtung zwischen der „Kernfamilie“ und „angeheirateten Verwandten“. Zudem spielen „Lebens- oder Erziehungsgemeinschaften“ der Anteilseigner eine Rolle, ebenso wie andere wirtschaftliche Verflechtungen. Die Darlegungslast für die Annahme des Unternehmensverbundes wird als weiterer zentraler Punkt betrachtet und muss von Leistungsempfängern sorgfältig behandelt werden.
Die rechtliche Expertise ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, speziell, wenn es um die differenzierte Beurteilung von Kriterien nach EU-Recht geht. Eine juristische Stellungnahme kann sich als unerlässlich erweisen, vornehmlich bei Fragen zur Tätigkeit in benachbarten Märkten, einem zentralen Aspekt für die Feststellung eines Unternehmensverbundes. Damit positionieren sich Leistungsempfänger proaktiv und gewährleisten die rechtliche Integrität ihrer Schlussabrechnungen, gerade in Bezug auf Unternehmensverbunde.

Fazit

Unternehmen sollen nicht nur die Schlussabrechnungen sorgfältig erstellen, sondern auch im Falle von Rückforderungen ihre rechtlichen Möglichkeiten rechtzeitig prüfen und nutzen, um ihre Rechte zu wahren. Dieser Prozess gewinnt an Bedeutung, da er nicht nur die finanzielle Stabilität der betroffenen Unternehmen, sondern auch das Vertrauen in staatliche Hilfsmaßnahmen beeinflusst.
Kontakt: DMR Legal
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