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DMRSENEC Speicher Anwalt – Risiken und Möglichkeiten für Händler
SENEC Speicher- Risiken und Möglichkeiten für Händler

SENEC Speicher Anwalt – Risiken und Möglichkeiten für Händler

Aktualisiert: 11. Juli 2024

Händler von Senec Stromspeichern – Eigene Interessen schützen

Händler, die Senec Stromspeicher verkauft oder verarbeitet haben, sollten ihre Rechte schützen und Regress gegen Senec prüfen. Sonst droht der Verlust von Regressmöglichkeiten. Denn Endkunden wenden sich oft (auch) direkt an den Händler, der die PV-Anlage mit den Senec Speichern verkauft hat. Händler müssen sich mit einem Anwalt vor dem Verlust eigener Rechte gegenüber Senec schützen.

Ausgangslage

Unsere Kanzlei DMR Legal betreut viele Händler von PV-Anlagen, die Senec Stromspeicher verkauft oder verarbeitet haben. Unsere Mandanten haben immer öfter mit Problemen bei Kunden des Herstellers von Stromspeicheranlagen Senec zu tun. Oft verklagen Kunden direkt die Händler – häufig mit Erfolg, wie bereits einige Male von erstinstanzlichen Gerichten entschieden wurde. Spätestens dann müssen betroffene Händler mit einem Anwalt, der die Probleme kennt, gegenüber Senec aktiv werden und ihre Rechte geltend machen.

Senec schon in den Ausgangsprozess einbinden

Auch wenn die Händler erst in einem zweiten (Folge-)Prozess ihre Regressansprüche gegen Senec geltend machen können, bietet es sich an, bereits im Ausgangsprozess dem Unternehmen Senec den Streit zu verkünden – damit laufen die Händler nicht in die Gefahr, ihre Regressmöglichkeiten zu verlieren.

Welche Stromspeicher sind betroffen?

Technische Probleme sind leider keine Seltenheit bei Senec Batteriespeichern. Kunden klagen vermehrt über Ausfälle und Defekte, die nicht nur die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen, sondern auch Brandgefahren mit sich bringen können. Es geht vor allem um die Stromspeicher der Typen Senec Home V3 und Senec Home V2.1.

Diese befinden sich aktuell im „Konditionierungsbetrieb“. Die Strom-Speicherung dieser Geräte ist auf maximal 70 Prozent der Kapazität gedrosselt. Die Nutzer der Speicher, also die Endkunden, wurden plangemäß hierüber informiert. Viele Kunden entschließen sich aber erst jetzt, ihre Rechte geltend zu machen und mit einem Anwalt den eigenen Händler zu verklagen.

Hintergrund ist, dass seit Februar 2022 in sechs Fällen Senec Stromspeicher brannten oder sogar explodierten. Seitdem führen viele Kunden an, in die Stromspeicher seien seit einem Zuliefererwechsel mangelhafte NCA-Zellen verbaut worden.

Keine Fakten schaffen

Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, ist jedoch alles andere als klar. Hier müssen Händler aufpassen, nicht vorschnell Mängel zuzugestehen. Andernfalls drohen negative Konsequenzen für spätere (gerichtliche) Auseinandersetzungen.

Problem: „Made in Germany“?

Manche Kunden sehen Ansprüche auch darin begründet, dass Senec seinen Kunden technische Datenblätter zur Verfügung stellte, die über den Produktionsort der Speicher folgende Angabe enthielten: „Made in Germany“. In anderen Datenblättern hieß es, dass die Batterietechnologie auf „Samsung NCA-Zellen“ beruhe. Im Datenblatt aus dem Jahr 2021 findet sich kein Hinweis mehr auf den Zellenlieferanten. Die Datenblätter für die Senec Speicher V3 und V2.1 enthalten stattdessen den Hinweis „Batterie- und Speicher-Technologie Made in Germany“. Datenblätter aus 2023 wiederrum enthalten den Begriff „Batterie- und Speichertechnologie Engineered in Germany“.

Diese unterschiedlichen Angaben haben damit zu tun, dass die Lieferanten bzw. Modul-Zulieferer den Hersteller der Batteriespeicher mehrmals wechselten und damit Sicherheitsrisiken verursachten, welche wiederrum für Gewährleistungsrechte relevant sein könnten.

Umgang mit den Batteriespeichern – Ihr Anwalt

Trotz der Probleme bleiben Senec Batteriespeicher für viele Kunden attraktiv. Händler müssen jedoch proaktiv mit den technischen Problemen umgehen und ihren Kunden einen erstklassigen Service bieten, um Schadensersatzforderungen und Klagen zu minimieren. Immer häufiger finden sich Senec Händler vor Gericht wieder, um sich mit Klagen von unzufriedenen Kunden auseinanderzusetzen. Die steigende Zahl von Gerichtsverfahren belastet nicht nur die finanzielle Situation der Händler, sondern auch ihr Image.

Was Kunden mit einer Klage erreichen wollen? Ihr Anwalt

Kunden verlangen oft die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder – wenn der Kunde den Speicher behalten will – eine Minderung des Kaufpreises.

Was sagt Senec?

Senec kündigte an, ab Mitte 2024 sicherere Batteriezellen zu nutzen und alte Speicher zu ersetzen, was aus technischer Sicht richtig ist. Bei den „Home V3“ Speichern, die noch immer im Konditionierungsbetrieb laufen, entnimmt Senec bzw. der Händler die bestehenden Batteriemodule und tauscht sie gegen die neuentwickelten LFP-Batteriemodule aus.

Bei den Senec Speichern „V2.1“, die heute im Konditionierungsbetrieb laufen, wird ein Komplett-Tausch vorgenommen werden. Die betroffenen „V2.1“ Kunden sollen also einen Senec Speicher „V3“ erhalten, bereits bestückt mit den neuen LFP-Batteriemodulen.

Ein Tauschangebot gibt es für alle „V2.1“ und „V3 Systeme“ mit 3.0-Batteriemodulen. Dies sind die „V2.1.“ und „V3 Systeme“, die sich aktuell im Konditionierungsbetrieb befinden. Kunden, die das Tauschangebot nicht annehmen, gehen das Risiko ein, dass Senec ihnen dann keine weiteren Angebote macht. Senec argumentiert aktuell, dass diese Tauschangebote „freiwillige Kulanzangebote“ seien und diese Kulanzangebote erlischen, wenn Kunden das Tauschangebot nicht annehmen. Auf das Begehren vieler Endkunden, den Vertrag über den Stromspeicher rückabzuwickeln, ging Senec bislang nicht ein.

Unsicherheit für alle Beteiligten – Ihr Anwalt

Unklar ist aber, wie Senec den Tausch zehntausender Speicher organisieren kann. Experten rechnen für die Wiederinbetriebnahme aller Speicher bereits jetzt mit Umbauzeiten bis in das Jahr 2026. Viele Kunden wählen vorsorglich die Strategie, bereits jetzt gegen Senec und / oder den Händler zu klagen, um „auf Nummer sicher zu gehen“.

Risiko für Händler

Für Händler besteht das Risiko, bereits jetzt verklagt zu werden. Denn, ob Senec zehntausende Speicher deutschlandweit tauschen kann, ist alles andere als sicher. Die Händler müssen mit einem Anwalt gegenüber Senec ihre Rechte geltend machen, um im Zweifel nicht als einziger Haftungsgegner übrig zu bleiben, denn natürlich tragen Händler aktuell das Insolvenzrisiko von Senec mit.

Unterstützung der Händler Ihr Anwalt

DMR Legal berät betroffene Händler, die Senec Speicher verkauft haben. Wir verteidigen Händler, wenn es um die Rückabwicklung von Verträgen geht, um Minderungsansprüche oder beschleunigte Umrüstung. Insbesondere wenn es um die Rückabwicklung von Verträgen geht, stellen sich wichtige juristische Fragen:


Viele Endkunden berufen sich auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht, um den Vertrag über ihren Stromspeicher rückabzuwickeln – für sie ist diese Möglichkeit attraktiv, da sie für die Ausübung des Widerrufs keinen Grund benötigen. Hier ist zu klären, ob ihnen überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht. Dies ist beim Verbau mehrerer Komponenten durch den Händler alles andere als eindeutig.


In der Sache selbst müssen sich Händler bzw. wir als die Rechtsanwälte der Händler detailliert mit der Frage des Bestehens eines Mangels auseinandersetzen. Hier entscheidet sich, wie der Konflikt zwischen Kunden, Händlern und Senec als Hersteller ausgeht.


Selbst wenn im Einzelfall ein Mangel vorliegen sollte, bedeutet dies nicht, dass die Händler die gesamte PV-Anlage austauschen oder abbauen müssen. Es gibt hier viele Möglichkeiten, eine Lösung in der Mitte zu finden.

Empfehlung

Betroffene Händler sollten keine Zeit verlieren und ihre Rechte mit einem Anwalt prüfen. Zudem sollten Betroffene möglichst früh anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Wenn Sie betroffen sind, melden Sie sich gerne bei uns. So erreichen Sie uns – Ihr Ansprechpartner für Ansprüche gegen Senec: Dr. Maximilian Degenhart.

Kontakt

Dr. Maximilian Degenhart

  • M: maximilian.degenhart@dmr.legal
  • T: +49 (0) 89 215 273 96
  • F: +49 (0) 89 380 348 19
  • W: www.dmr.legal

FAQ

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenordnung oder einer individuellen Vereinbarung. Da die Erfolgsaussichten unseres Erachtens sehr hoch sind, werden diese Kosten jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Anspruchsgegner beglichen werden. 

Unbedingt sollten sie tätig werden, um Ihre Interessen zu schützen. Aufgrund des Umstands, dass es für Senec um sehr viel geht, da zehntausende Speicher betroffen sind, gehen wir nicht davon aus, dass Senec kulant agieren wird gegenüber Kunden und Händlern. Klar ist jedoch, dass Endkunden neben Senec auch ihre jeweiligen Händler in Anspruch nehmen werden. Und in diesen Fällen müssen Sie gegenüber Senec klar und bestimmt auftreten. Senec wird Ihre eigene Kulanz gegenüber Senec jedenfalls kaum gesondert honorieren.
Ein guter erster Schritt ist es, wenn Sie mit uns per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Wir können Ihnen dann erklären, was Sie benötigen und wie Sie das bekommen. In erster Linie benötigen wir eine auf uns lautende Vollmacht und dann im zweiten Schritt eine Mandatsvereinbarung. Den Vordruck unserer Vollmacht finden Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.

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