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DMRDMR Legal berät Himolla Polstermöbel GmbH bei Schutzschirmverfahren

DMR Legal berät Himolla Polstermöbel GmbH bei Schutzschirmverfahren

Taufkirchen/Landshut, 26. Juni 2026 – Die Geschäftsführung der Himolla Polstermöbel GmbH hat ein Schutzschirmverfahren beantragt. Mit dem Verfahren stellt sich das Taufkirchener Unternehmen wirtschaftlich neu auf.

Sanierungsplan

Himolla zählt zu den führenden deutschen Herstellern hochwertiger Polstermöbel und konnte in den vergangenen Jahren trotz europaweit rückläufiger Branchenumsätze seine Marktanteile mit starken Marken, hochwertigen Produkten und einem hoch motivierten Team stabil halten. Die bisherigen Restrukturierungsmaßnahmen konnten die anhaltenden Umsatzeinbußen und entsprechenden Verluste jedoch nicht auffangen.
Mit dem Schutzschirmverfahren leitet das Unternehmen nun einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen wirtschaftlichen Neuaufstellung ein. „Ziel des Verfahrens ist es, die Marktrückgänge zu bewältigen und unsere Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen“, erklärt der für den Vertrieb zuständige Geschäftsführer von Himolla, Dr. Manfred Ziegler. Während des gesamten Verfahrens werden sämtliche Aufträge wie geplant umgesetzt; der Geschäftsbetrieb wird vollständig fortgeführt. Tochterunternehmen und Standorte in Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn sind von dem für Deutschland beantragten Verfahren nicht unmittelbar betroffen.

Berater Schutzschirmverfahren

Federführung DMR Legal: Dr. Thomas Ressmann (Restrukturierung / Insolvenzrecht). Weiteres Team: Dr. Tobias Moser, Dr. Fabian Wirths, Lime Dauti

Sanierungsgeschäftsführer

In dem Verfahren wird die Geschäftsführung von Himolla durch den insolvenzerfahrenen Restrukturierungsexperten Tillmann Peeters von FalkenSteg verstärkt, der als weiterer Sanierungsgeschäftsführer eingesetzt wird. „Unter dem Schutzschirm haben wir die Zeit und den rechtlichen Schutz, uns neu aufzustellen. Die Geschäftsführung bleibt uneingeschränkt handlungsfähig“, so Peeters.

Sachwalter

Das Amtsgericht Landshut hat dem Antrag entsprochen und Diplom-Kaufmann Arndt Geiwitz von SGP Schneider Geiwitz zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Hintergründe

Die Geschäftsführung hat sich für diesen Schritt entschieden, um das Unternehmen angesichts schwacher Konsumlaune, stockender Bautätigkeit und preisaggressivem Wettbewerb aus Niedriglohnländern durch eine strukturierte finanzwirtschaftliche und operative Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht auf die Herausforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten. Die Belegschaft wurde bereits informiert, dass ihre Löhne und Gehälter für die Monate Juni, Juli und August 2026 über Insolvenzgeld als Sanierungsbeitrag aus Mitteln der Arbeitsagentur sichergestellt werden.
Konkreter Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Thomas Ressmann
Kontakt: DMR Legal
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