Überbrückungshilfe III: Rückforderung wegen „nicht coronabedingtem“ Umsatzrückgang?
DMR jetzt auch in Nordrhein-Westfalen:
Wir sind ab sofort mit einem Standort in Düsseldorf vertreten. Sie finden uns auf der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
Überbrückungshilfe III: Rückforderung wegen „nicht coronabedingtem“ Umsatzrückgang? Trendwende bei Verfahren von DMR Legal
Hintergrund: Viele Unternehmen erhalten Rückforderungsbescheide zu Überbrückungshilfen. Die Begründung lautet oft: Der Umsatzrückgang sei nicht coronabedingt. Diese Argumentation ist häufig nicht tragfähig.
- Bundesweit relevant: Die günstige NRW-Rechtsprechung setzt sich deutschlandweit durch. Zum Beispiel das VG Hamburg folgt ihr – in einem von uns geführten Verfahren.
- Viele Rückforderungen stützen sich auf den Vorwurf: nicht coronabedingt. Das ist oft rechtlich angreifbar.
- Das OVG Münster stellt klar: Die Coronabedingtheit wurde bei der Bewilligung gar nicht vertieft geprüft.
- Eine Rücknahme lässt sich deshalb meist nicht auf eine angeblich nötige „ausschließliche“ Coronabedingtheit stützen.
- Ausnahme: Wer falsche Antragsangaben gemacht hat, trägt weiterhin ein Rückforderungsrisiko.
- Antworten Sie nie unvorbereitet auf behördliche Nachfragen. Holen Sie vorher Rechtsrat ein.
II. Aktueller Anlass: Der Hinweisbeschluss des OVG Münster vom 22.10.2025
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 22. Oktober 2025 einen Hinweisbeschluss erlassen (Az. 4 A 1352/25). Der Fall betraf einen Zweitliga-Fußballverein in Nordrhein-Westfalen. Die Aussagen gelten aber weit darüber hinaus.
In vielen Fällen wurde der Bescheid an den Steuerberater als „prüfenden Dritten“ zugestellt. Dann beginnt die Monatsfrist mit dem Zugang beim Steuerberater – nicht erst, wenn er den Bescheid an Sie weiterleitet.
IV. Aufschiebende Wirkung im Klageverfahren – Ihr Anwalt
VI. Achtung: Falsche Antragsangaben bleiben ein Risiko
- „Nicht coronabedingt“: Häufig zu pauschal. Auch ohne Lockdown können Maßnahmen wie 2G/3G, Kontaktauflagen oder Maskenpflicht Umsätze gemindert haben.
- „Kein Liquiditätsengpass eingetreten“: Maßgeblich ist die Prognose bei Antragstellung. Nicht der spätere Verlauf.
- „Wirtschaftliche Erholung“: Eine spätere Erholung macht die Bewilligung nicht rückwirkend rechtswidrig. „Verstoß gegen die FAQ/Richtlinie“: Es kommt auf die tatsächliche Bewilligungspraxis an. Nicht auf nachträglich herangezogene Erläuterungen (Art. 3 Abs. 1 GG).
X. Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten
- Reagieren Sie nicht vorschnell auf Nachfragen. Ein missverständlicher Satz kann ausreichen.
- Prüfen Sie, ob Ihre Antragsangaben richtig waren. Das ist der entscheidende Hebel.
- Beachten Sie die Fristen im Bescheid. Klage- und Widerspruchsfristen sind kurz.
- Holen Sie früh spezialisierten Rechtsrat ein. Wir koordinieren auch die Kommunikation mit dem prüfenden Dritten.
XI. Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das nur in Nordrhein-Westfalen?
Nein. Die Rechtsprechung des OVG Münster wird bundesweit übernommen.
- DMR Themenseite: Rückforderung Überbrückungshilfe (Öffnet in neuem Tab.)
- Anwalt Corona, Hilfe, Rückforderung, Rückzahlung, Soforthilfe, Widerspruch, Klage (Öffnet in neuem Tab.)
- Corona-Überbrückungshilfen: Wann ist ein Umsatzrückgang coronabedingt Anwalt (Öffnet in neuem Tab.)
- Corona-Überbrückungshilfe: Rückforderungswelle 2025 (Öffnet in neuem Tab.)
- Rückzahlungsbescheid zur Corona-Hilfe – muss ich jetzt zahlen? Ihr Anwalt hilft (Öffnet in neuem Tab.)
- Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken (Öffnet in neuem Tab.)
- Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen: Verbundene Unternehmen (Öffnet in neuem Tab.)
- Anwalt Corona Sofothilfe Hilfe Rückforderung – top Bewertungen DMR (Öffnet in neuem Tab.)
- EU-Beihilferecht als neuer Rückforderungshebel bei Corona-Hilfen (Öffnet in neuem Tab.)
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
- Maximilianstr. 24
- 80539 München
- www.dmr.legal
- info@dmr.legal
DMR.Legal – YouTube:
Wir sind eine Wirtschaftsboutique mit dem Fokus auf Restrukturierungen, Finanzrecht, Gesellschaftsrecht und Konfliktlösung.
DMR jetzt auch in Nordrhein-Westfalen:
Wir sind ab sofort mit einem Standort in Düsseldorf vertreten. Sie finden uns auf der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf.
