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DMRRückforderung der Überbrückungshilfe: Statistiken, aktuelle Zahlen und tatsächliche Verwaltungspraxis
Bildungsillustration zum Thema Statistik. Dargestellt sind schwebende, glänzende 3D-Elemente wie Balkendiagramme, Kreisdiagramme und Liniendiagramme, ergänzt durch farbenfrohe geometrische Formen

Rückforderung der Überbrückungshilfe: Statistiken, aktuelle Zahlen und tatsächliche Verwaltungspraxis

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Corona Rückforderungen: Die Bewilligungsstellen arbeiten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen in hohem Tempo ab. Dabei fordern sie immer öfter Geld zurück. Wer heute einen Schlussbescheid erhält, muss häufiger mit einer Kürzung rechnen als vor ein oder zwei Jahren. Die IHK für München und Oberbayern ist in Bayern die zuständige Bewilligungsstelle. Sie hat neue Zahlen veröffentlicht (Stand: 1. Oktober 2026).
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I. Schlussabrechnung der Corona-Hilfen: Jetzt kommen die schwierigen Fälle

Die Hilfen flossen zwischen 2020 und 2022 schnell und meist auf Grundlage von Prognosen. Erst die Schlussabrechnung legt fest, wie viel einem Unternehmen tatsächlich zusteht.
Die meisten Abrechnungen sind inzwischen beschieden. Offen sind vor allem die schwierigen Fälle. Das sind Unternehmen mit mehreren Gesellschaften, mit hohen Fördersummen oder mit Streit über die Coronabedingtheit.
Gleichzeitig prüfen die Bewilligungsstellen strenger. Sie streichen heute Kosten, die sie früher ohne Rückfrage akzeptiert haben. Viele Unternehmen erhalten den Bescheid erst Jahre nach der Auszahlung. Das Geld ist dann längst ausgegeben.

II. Rückforderungen in Bayern: Die Zahlen der IHK München

Paket 1: Überbrückungshilfe I bis III, November- und Dezemberhilfe
Die IHK hat 205.456 von 213.487 Anträgen abgeschlossen. Rund jeder vierte Antrag endete mit einer Rückforderung. Insgesamt fordert die IHK 648 Millionen Euro aus 51.699 Anträgen zurück. Nachgezahlt hat sie 345 Millionen Euro. Aufschlussreich ist die Aufteilung der Rückforderungen. Nur 323 Millionen Euro beruhen darauf, dass die Umsätze besser liefen als bei der Auszahlung angenommen. Die übrigen 325 Millionen Euro haben andere Gründe. Das ist rund die Hälfte. In unserer Praxis sind das typischerweise gestrichene Kosten, ein angenommener Unternehmensverbund oder Zweifel an der Coronabedingtheit. Genau diese Rückforderungen sollten Sie prüfen lassen.
Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV
Hier sind 44.432 von 52.097 Anträgen erledigt. Auch hier endet fast jeder vierte Fall mit einer Rückforderung. Die IHK fordert 99 Millionen Euro zurück. 37 Millionen Euro davon erklären sich nicht durch bessere Umsätze. Bei der Neustarthilfe ist die Endabrechnung abgeschlossen. Dort fordert die IHK 116 Millionen Euro zurück.
Die Tendenz: Mehr Kürzungen, höhere Beträge
Eine frühere Fassung derselben Statistik erlaubt einen Vergleich. Damals war gut ein Drittel der Anträge in Paket 1 bearbeitet. Die Rückforderungssumme je Antrag hat sich seitdem mehr als verdoppelt. Zum Teil liegt das daran, dass die Bewilligungsstelle einfache Fälle zuerst beschieden hat. Die Richtung ist trotzdem klar.

III. Klage gegen den Schlussbescheid: Was die Klagestatistik wirklich aussagt

In Bayern haben Unternehmen 5.776 Klagen erhoben. Darin sind auch Klagen aus der ursprünglichen Antragsphase enthalten. Die Gerichte haben 3.352 Verfahren abgeschlossen.
Auch werden viele Bescheide im Laufe des Verfahrens geändert.
Passiert dies, also ändert die Bewilligungsstelle ihren Bescheid im Verfahren, hat das Unternehmen in der Sache gewonnen. Das geschieht in jedem zwölften Verfahren.

IV. Andere Bundesländer

Andere Bewilligungsstellen veröffentlichen kaum vergleichbare Zahlen.
In Thüringen nahmen Unternehmen 76 Prozent der beendeten Klagen zurück, 1,8 Prozent waren erfolgreich (Landtags-Drucksache 8/2576). Nordrhein-Westfalen meldet nur, dass über 80 Prozent der Abrechnungen beschieden sind.

V. Verwaltungspraxis der Bewilligungsstelle: Was keine Statistik zeigt

Die Statistik der IHK ist hilfreich. Sie zeigt aber nur einen kleinen Ausschnitt.
Sie nennt Ergebnisse. Sie sagt nichts darüber, nach welchen Maßstäben die Bewilligungsstelle entscheidet.
Genau hier halten sich die Bewilligungsstellen bundesweit bedeckt. Interne Vorgaben und Prüfanweisungen geben sie in aller Regel nicht heraus, auch nicht auf Nachfrage.
Für Ihren Fall ist dieses Wissen oft entscheidend. Ob eine Rückforderung rechtmäßig ist, hängt maßgeblich davon ab, wie die Bewilligungsstelle vergleichbare Fälle behandelt hat. Wer diese Praxis nicht kennt, argumentiert gegen einen Maßstab, den er nicht sieht.
Hier erzielen wir zunehmend Erfolge. In vielen unserer Verfahren haben Gerichte die Bewilligungsstellen verpflichtet, ihre Verwaltungspraxis offenzulegen.
Ein aktuelles Beispiel stammt aus Bayern. Wir führen eine Klage gegen die IHK für München und Oberbayern vor dem Verwaltungsgericht München. Es geht um die Berechnung der Überbrückungshilfe III. Die IHK stützt ihre Kürzung auf eine angeblich feststehende Förderpraxis.
Wir haben das nicht hingenommen. Wir haben begründet, warum das Gericht die tatsächliche Praxis selbst aufklären muss.
Nur einen Tag nach Eingang unseres Schriftsatzes hat das Gericht reagiert. Es hat die IHK aufgefordert, genau zu den von uns benannten Punkten Stellung zu nehmen. Dazu gehören ihre internen Vorgaben und ihre Entscheidungen in vergleichbaren Fällen.
Wie die IHK antwortet, bleibt abzuwarten. Das Verfahren zeigt aber: Wer die richtigen Fragen stellt, bringt die Praxis der Bewilligungsstelle ans Licht.

VI. Unsere Schwerpunkte für Unternehmen und Steuerberater

Wir vertreten Mandanten bundesweit in mittlerweile knapp 500 Verfahren zu den Corona-Hilfen (Stand: 15. Oktober 2026). Ein Rechtsbehelf hat Aussicht auf Erfolg, wenn er auf einer sorgfältigen Aufarbeitung des Einzelfalls beruht. Nach diesem Grundsatz arbeiten wir.
Für Unternehmen prüfen wir zuerst, ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid rechtlich und wirtschaftlich lohnt. Unsere Einschätzung ist ehrlich, auch wenn sie gegen eine Klage spricht.
Unsere Schwerpunkte sind Rückforderungen wegen eines angenommenen Unternehmensverbunds, wegen bestrittener Coronabedingtheit und wegen gestrichener Fixkosten. Dazu kommen formelle Fehler bei Bescheid und Zustellung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, die tatsächliche Verwaltungspraxis der Bewilligungsstelle offenzulegen und für den einzelnen Fall nutzbar zu machen.
Wo es möglich ist, lösen wir den Fall schon im Gespräch mit der Bewilligungsstelle. Gelingt das nicht, führen wir das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Kosten und Rückzahlungsfristen planen wir dabei von Anfang an mit.
Für Steuerberater sind wir Ansprechpartner, sobald aus der Schlussabrechnung ein Rechtsstreit wird.
Viele Schlussbescheide gehen an den Steuerberater als prüfenden Dritten. Ab diesem Zeitpunkt läuft für das Unternehmen bereits die Frist.
Welcher Rechtsbehelf richtig ist, hängt vom Bundesland ab. In Bayern und Nordrhein-Westfalen etwa gibt es keinen Widerspruch, hier ist direkt Klage zu erheben.
Wir übernehmen die rechtliche Bewertung und die Vertretung gegenüber Bewilligungsstelle und Gericht. Der Steuerberater bleibt mit seiner Kenntnis der Zahlen eingebunden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart
Kontakt: DMR Legal
  • Maximilianstr. 24, 80539 München
  • Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf
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